THG-Prämie für E-Motorräder und E-Roller: Wer bekommt sie?

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THG-Prämie fürs Zweirad: Nicht jeder bekommt sie

E-Motorrad, E-Roller, S-Pedelec, das gute alte E-Bike: Wer einspurig und elektrisch unterwegs ist, hat vielleicht noch nichts von der THG-Prämie gehört. Halter von E-Autos kassieren damit Jahr für Jahr eine dreistellige Summe, einfach dafür, dass ihr Fahrzeug elektrisch fährt. Die naheliegende Frage: Geht das auch für dein Zweirad?
Die Antwort ist leider nicht so eindeutig, wie man hoffen würde. Denn nicht jedes elektrische Zweirad ist automatisch prämienberechtigt, und die Einordnung in die offizielle Fahrzeugklasse entscheidet darüber, ob du Geld bekommst oder leer ausgehst. Manche Fahrzeuge, von denen man es erwarten würde, fallen durchs Raster. Bei anderen lohnt sich der Antrag tatsächlich.
In diesem Artikel klären wir, worauf es bei einspurigen Elektrofahrzeugen in Deutschland wirklich ankommt: welche zwei Bedingungen erfüllt sein müssen, welche Fahrzeuge die THG-Prämie bekommen, welche außen vor bleiben und warum gerade ein scheinbar logischer Kandidat in eine ärgerliche Falle tappt.

Welche einspurigen E-Fahrzeuge bekommen die THG-Prämie?

In Deutschland nur zwei Klassen, nämlich die Krafträder L3e-A2 und L3e-A3. Und das auch nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind.

Bevor wir zu den konkreten Fahrzeugen kommen, eine Eingrenzung: In diesem Artikel geht es ausschließlich um einspurige Fahrzeuge, also klassische Zweiräder mit einem Rad vorne und einem hinten. Dreirädrige Roller oder vierrädrige Leichtfahrzeuge folgen eigenen Regeln und bleiben hier außen vor. Diese werden wir in einem Folge-Artikel präsentieren.

Ob du für dein einspuriges Elektrofahrzeug eine THG-Prämie bekommst, hängt an zwei Fragen, die du beide mit "Ja" beantworten musst:

Erstens: Ist dein Fahrzeug vollelektrisch? Nur reine Batteriefahrzeuge zählen, Hybride nicht.

Zweitens: Ist dein Fahrzeug zulassungspflichtig, und hast du dafür sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) als auch Teil II (früher Fahrzeugbrief)? Nur zulassungspflichtige Fahrzeuge bekommen einen sogenannten Schätzwert zugewiesen, also eine offiziell festgelegte Strommenge, auf deren Basis die eingesparten Emissionen berechnet und vergütet werden. Ohne diesen Schätzwert gibt es keine Anrechnung und damit kein Geld. 

Bei den einspurigen Fahrzeugen lautet die Antwort auf beide Fragen nur in zwei Fällen "Ja": bei Krafträdern  mit einer Motorleistung zwischen 11 und 35 kW (L3e-A2) und bei Krafträdern mit über 35 kW (L3e-A3). Beide sind vollwertige Motorräder, beide sind zulassungspflichtig, beide haben Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung. Wenn dein E-Motorrad in eine dieser beiden Klassen fällt, stehen deine Chancen auf die Prämie gut. Für diese Krafträder gilt dabei kein eigener, niedrigerer Schätzwert, sondern derselbe allgemeine Wert von 2.000 kWh wie für ein E-Auto. Das liegt daran, dass das Umweltbundesamt nur für einzelne Fahrzeugklassen wie leichte und schwere Nutzfahrzeuge oder Busse eigene Schätzwerte festgelegt hat, und alle übrigen zulassungspflichtigen Klassen unter den allgemeinen Wert fallen. Für dich heißt das: Dein E-Motorrad wird bei der Prämie rechnerisch genauso behandelt wie ein E-PKW.

Deine Fahrzeugklasse findest du übrigens in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld J. Dort ist die EG-Fahrzeugklasse eingetragen, also zum Beispiel L3e-A2.

Welche einspurigen E-Fahrzeuge gehen leer aus und warum?

Alle einspurigen Klassen, die zulassungsfrei sind. Für sie hat das Umweltbundesamt keinen eigenen Schätzwert festgelegt, und ohne Schätzwert gibt es keine Anrechnung.

Das klassische Pedelec zum Beispiel gilt verkehrsrechtlich gar nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad, weil der Motor nur beim Treten unterstützt und bei 25 km/h abregelt. Es hat weder Zulassung noch Kennzeichen und fällt damit komplett heraus. Bei einem selbstfahrenden E-Bike der Klasse L1e-A, das auch ohne Treten bis 25 km/h beschleunigt, sieht es folgendermaßen aus: Es ist zwar ein Kraftfahrzeug, aber zulassungsfrei und ohne eigenen Schätzwert. Daher ist es nicht prämienberechtigt.

Auch das S-Pedelec, das bis 45 km/h unterstützt, geht leer aus. Es zählt als zweirädriges Kleinkraftrad der Klasse L1e-B, also dieselbe Klasse wie der bekannte 45-km/h-Roller. Beide brauchen zwar ein Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis, sind aber nicht zulassungspflichtig im Sinne der THG-Regeln. Damit fehlt auch ihnen der entscheidende Schätzwert.

Bis hierhin ist die Logik nachvollziehbar: kein amtliches Kennzeichen, keine vollwertige Zulassung, keine Prämie. Bei einer Klasse jedoch wird es richtig ärgerlich.

Eine große Enttäuschung erlebt, wer ein 125er-Leichtkraftrad der Klasse L3e-A1 fährt. Auf den ersten Blick wirkt dieses Fahrzeug wie ein vollwertiges Motorrad: Man braucht einen Führerschein der Klasse A1, das Fahrzeug muss zur Hauptuntersuchung, es trägt ein amtliches Kennzeichen und es gibt eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Trotzdem gibt es keine THG-Prämie. Der Grund ist eine rechtliche Feinheit: Die 125er bekommt zwar ein amtliches Kennzeichen, ist aber zulassungsfrei. In der Fahrzeugzulassungsverordnung heißt sie "zulassungsfrei mit amtlichem Kennzeichen". Ihr fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil II, und genau wie für die anderen zulassungsfreien Klassen wurde für sie kein eigener Schätzwert bekanntgegeben. Ergebnis: keine THG-Anrechnung möglich, keine Prämie.

Wir finden: Die 125er-Klasse gehört eigentlich nicht in einen Topf mit Pedelecs und 50er-Rollern. Man braucht einen A1-Führerschein, muss zum TÜV, kann über 80 km/h schnell fahren, und der Stromverbrauch liegt in einer ganz anderen Größenordnung als bei einem Pedelec oder einem 50er-Roller. Dass sie bei der THG-Prämie trotzdem außen vor bleibt, fühlt sich aber für viele Halter ungerecht an. Diesen Unmut können wir gut nachvollziehen.

Übersicht: Einspurige E-Fahrzeuge und die THG-Prämie in Deutschland

Fahrzeug Fahrzeugklasse THG-Prämie
Kraftrad mittlerer Leistung (11 bis 35 kW) L3e-A2 berechtigt
Kraftrad hoher Leistung (über 35 kW) L3e-A3 berechtigt
125er-Leichtkraftrad L3e-A1 nicht berechtigt
S-Pedelec (bis 45 km/h) L1e-B nicht berechtigt
45-km/h-Roller L1e-B nicht berechtigt
E-Bike mit Eigenantrieb (bis 25 km/h) L1e-A nicht berechtigt
Klassisches Pedelec (Tretunterstützung bis 25 km/h) keine L-Klasse (gilt als Fahrrad) nicht berechtigt

Wie bekommst du die THG-Prämie für dein E-Motorrad?

Über einen Dienstleister, der die ganze Abwicklung für dich übernimmt.


Die THG-Prämie ist die Vergütung, die du dafür bekommst, dass dein Elektrofahrzeug im Vergleich zu einem Verbrenner Treibhausgase einspart. Diese Einsparung lässt sich zu Geld machen, weil Mineralölunternehmen gesetzlich verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen zu senken, und sich dafür die Einsparungen von E-Fahrzeughaltern anrechnen lassen können.

In der Praxis läuft das nicht direkt zwischen dir und einem Mineralölkonzern ab, sondern über einen spezialisierten Dienstleister. Der Ablauf ist unkompliziert: Du meldest dein E-Motorrad bei einem Anbieter an und lädst deine Zulassungsbescheinigung Teil I hoch. Der Dienstleister meldet die für deine Fahrzeugklasse festgelegte Strommenge beim Umweltbundesamt, das die Einsparung bescheinigt. Anschließend verkauft der Dienstleister die Quote an die quotenpflichtigen Unternehmen und zahlt dir die Prämie aus.

Für dich heißt das: wenig Aufwand und der Rest passiert im Hintergrund. Wichtig ist nur, dass du als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen bist und dein Fahrzeug in eine der berechtigten Klassen fällt.

Fazit: Das Wichtigste zur THG-Prämie für Zweiräder

Bei einspurigen Elektrofahrzeugen entscheidet nicht die Technik darüber, ob du eine THG-Prämie bekommst, sondern eine bürokratische Frage: ob für deine Fahrzeugklasse ein offizieller Schätzwert existiert. Und den gibt es nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge.

Wer ein vollwertiges E-Motorrad der Klassen L3e-A2 oder L3e-A3 fährt, ist auf der sicheren Seite und wird bei der Prämie sogar genauso behandelt wie ein E-Auto. Wer dagegen mit Pedelec, S-Pedelec oder Roller unterwegs ist, geht leer aus, und die 125er-Klasse bleibt ein ärgerlicher Sonderfall.

Wer aber ein berechtigtes E-Motorrad besitzt, sollte die Prämie nicht liegen lassen, denn es gibt sie Jahr für Jahr aufs Neue. Bei INSTADRIVE kümmern wir uns um die komplette Abwicklung, von der Anmeldung bis zur Auszahlung. Informiere dich jetzt: thg.insta-drive.com

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Simona Marino
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