Bayern fördert Ladepunkte wieder: bis zu 70 Prozent Zuschuss

Bayern fördert Ladepunkte wieder INSTADRIVE ecarso

Förder-Comeback in Bayern mit neuen Spielregeln

Wer in den vergangenen Monaten in Bayern eine öffentlich Ladesäule plante, musste ohne Zuschuss aus München auskommen - Förderpolitik im Stotterbetrieb, und die ist Gift für jede Investitionsentscheidung. Umso besser, dass der Freistaat jetzt zurückkehrt zur Infrastrukturförderung: mit längerer Laufzeit, neuem Vergabesystem und einem Detail, das Betreiber unbedingt kennen sollten: Das Zeitfenster für den ersten Antrag ist erstaunlich kurz.

Was genau fördert Bayern ab Juli?

Im ersten Förderaufruf vom 6. bis 17. Juli 2026 geht es ausschließlich um öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektroautos - bezuschusst wird das komplette Paket von der Hardware bis zur Montage.


Die neue Richtlinie läuft bis 2029 und ist offen angelegt: Mal kann sich ein Förderaufruf auf öffentliche Ladeinfrastruktur beziehen, mal auf nicht öffentliche Standorte, gefördert wird der Neubau genauso wie die Aufrüstung in die Jahre gekommener Stationen. "Bayern Innovativ", die zuständige staatliche Stelle, will damit auf einen Markt reagieren können, der sich schnell ändert. Ein Ansatz, der Lob verdient - solange die Förderaufrufe dann auch verlässlich kommen.
Zum Auftakt zählt nur öffentliche Ladeinfrastruktur. Förderfähig ist dabei mehr als die Säule selbst - auch der Anschluss ans Stromnetz, intelligentes Lastmanagement, die Installation selbst und weitere Arbeiten rund um den Standort gehören dazu. Private Wallboxen bleiben vorerst außen vor. Und wer auf Lkw-Ladeparks setzt, braucht Geduld: Für Ladeinfrastruktur im Straßengüterverkehr stellt der Freistaat gegen Ende 2026 ein eigenes Förderfenster in Aussicht.

Wie hoch fällt der neue Ladeinfrastruktur-Zuschuss aus?

Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, wer Bonuskriterien erfüllt, kommt auf bis zu 70 Prozent.


Wie viel Geld es im Detail gibt, lässt Bayern im aktuellen Aufruf teilweise offen - das Programm soll atmen können. Eine Hausnummer liefert das BayernPortal aber: Die Obergrenze liegt grundsätzlich bei 60 Prozent der förderfähigen Kosten, und zwar nicht nur für den Ladepunkt, sondern auch für den Netzanschluss. Gerade der sprengt bei Schnellladern regelmäßig das Budget, hier hilft der Zuschuss also genau an der richtigen Stelle. Über Bonuskriterien lassen sich zusätzlich bis zu zehn Prozentpunkte herausholen. Von Aufruf zu Aufruf kann die Ausgestaltung dabei variieren.

Dass Bayern es ernst meint, belegt die Bilanz: Seit 2017 hat der Freistaat laut Bayern Innovativ mehr als 7.000 öffentliche Ladepunkte bewilligt und dafür rund 35 Millionen Euro zugesagt.

Wer kann den Antrag stellen und wie läuft die Vergabe?

Praktisch jeder mit einem öffentlich zugänglichen Lade-Standort in Bayern: Der Freistaat bewertet die eingereichten Projekte nach festgelegten Kriterien.

Von Stadtwerken über Unternehmen bis zur Kommune, selbst Privatleute mit öffentlich zugänglichem Standort dürfen ran. "Grundsätzlich kann jeder einen Antrag stellen", erklärte Bastian Ritter, Projektmanager bei Bayern Innovativ, in einem früheren Interview - die Hürde für den Antrag soll bewusst niedrig liegen.

Erfreulich ist der Vergabemodus. Anders als bei vielen Bundesprogrammen entscheidet nicht die Schnelligkeit des Mausklicks, sondern die Qualität des Projekts. Wer am 6. Juli nicht um Punkt 8 Uhr am Rechner sitzt, hat also trotzdem Chancen. Drei Dinge müssen stimmen: Der Standort liegt in Bayern, mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen, und ans Werk gehen Fachleute.

Ritter sagte allerdings auch, wo Ladeprojekte wirklich ins Stocken geraten: selten beim Förderantrag, sondern bei der Genehmigung, beim Netzanschluss und auf der Baustelle. Hier liegt die eigentliche Baustelle der Verkehrswende - und daran ändert auch die beste Richtlinie nichts.

Fazit: Der Zuschuss ist nur die halbe Rechnung

Bayern macht mit der neuen Richtlinie vieles richtig: planbare Laufzeit bis 2029, Auswahl nach Qualität der Projekte statt nach Schnelligkeit beim Antrag, Flexibilität bei den Zielgruppen. Genau diese Flexibilität verlangt aber etwas zurück. Wer auf den Zuschuss setzt, kann nicht einfach loslegen, wenn das Projekt fertig geplant ist, sondern muss auf das nächste Förderfenster warten und dann liefern. Elf Tage Antragsfrist sind dabei unnötig knapp bemessen - wer den Termin verpasst, wartet Monate auf die nächste Chance. Bei in der Regel zwei Aufrufen pro Jahr gewinnt deshalb, wer sein Projekt förderreif in der Schublade hat: Standort geklärt, Fachbetrieb an Bord, Netzanschluss vorbesprochen. Die langwierigen Punkte, die Ritter anspricht, lassen sich vorbereiten, bevor der Aufruf überhaupt startet. Die neue bayerische Förderung belohnt also weniger den Schnellsten als den Bestvorbereiteten.

Und dann gibt es noch eine Förderung, die sich Ladestations-Betreiber ganz ohne Staat selbst holen können: die THG-Prämie. Öffentlich zugängliche Ladepunkte erzeugen mit jeder abgegebenen Kilowattstunde THG-Quoten, die sich vermarkten lassen und so gesehen ist der staatliche Zuschuss nur eine Anschubhilfe, verdient wird danach Jahr für Jahr. INSTADRIVE wickelt die THG-Prämie für Ladepunktbetreiber unkompliziert ab. In Österreich auch für private Ladestellen! Jetzt informieren: thg.insta-drive.com

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Simona Marino
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