Mehr teure E-Autos steuerlich begünstigt: Jetzt bis 100.000€

Mehr teure E-Autos steuerlich begünstigt Jetzt bis 100.000 Euro nur 0,25 Prozent INSTADRIVE ecarso

Eine Runde Mitleid für gutverdienende Dienstwagenfahrer?

Nein, nicht wirklich – aber sie bekommen trotzdem ein Geschenk vom Staat.

Die armen Menschen mit ihren 85.000-Euro-Elektroautos haben es schon schwer genug: ständiger Range-Talk beim After-Work-Gin, keine Zeit zum Laden vor dem Golfplatz, und dann auch noch der volle Steuersatz. Doch zum Glück kommt in Deutschland der Bundesrat zur Rettung – mit einer Regelung, die wirklich nur die Richtigen trifft. Die auto motor sport hat sich das mal genauer angeschaut und vorgerechnet, wie groß der steuerliche Vorteil der neuen Dienstwagenregelung für genau diese Zielgruppe ausfällt. Und wir haben uns gedacht: Das sollten auch unsere Leser erfahren – aufbereitet, erklärt und inklusive aller Zahlen.

Was genau hat der Bundesrat zur E-Auto-Versteuerung geändert?

Dienstwagen mit E-Antrieb bis 100.000 Euro werden jetzt günstiger versteuert.

Konkret bedeutet das: Der vergünstigte Satz von 0,25 % zur Berechnung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens gilt ab sofort nicht mehr nur für Elektroautos mit einem Listenpreis bis 70.000 Euro, sondern auch für Modelle bis 100.000 Euro. Wer also bisher beim Konfigurieren seines Firmenwagens bei exakt 69.990 Euro den Bestellfinger gezügelt hat, darf jetzt etwas großzügiger sein.

Zur Erklärung: Der geldwerte Vorteil ist der Betrag, der monatlich auf deinen Bruttolohn angerechnet wird, wenn du deinen Firmenwagen auch privat nutzt. Je höher der Bruttolistenpreis, desto höher dieser geldwerte Vorteil – es sei denn, du profitierst von einem reduzierten Satz.

Für Plug-in-Hybride bleibt es bei 0,5 %, während Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor weiterhin mit dem vollen 1,0 % des Listenpreises angesetzt werden. Klarer Vorteil also für batterieelektrische Modelle – sofern sie auch schön teuer sind.

Was rechnet auto motor sport konkret vor?

Ein BMW i5 Touring mit 85.000 Euro Listenpreis wird beim geldwerten Vorteil zum Schnäppchen.

Die Redaktion hat ein Rechenbeispiel durchgespielt – mit Daten, die einem typischen Firmenwagenfahrer in Deutschland entsprechen:
100.000 Euro Bruttogehalt, Steuerklasse I, keine Kinder, Wohnort in Baden-Württemberg und ein täglicher Arbeitsweg von 20 Kilometern. Verglichen werden drei BMW-Kombis mit identischem Listenpreis, aber unterschiedlichem Antrieb:

  • BMW i5 eDrive40 Touring (Elektro)
    250 kW Leistung, Basispreis 72.200 Euro, in der Beispielkonfiguration 85.000 Euro
    geldwerter Vorteil: 0,25 % → 159,83 Euro netto monatlich

  • BMW 530e xDrive Touring (Plug-in-Hybrid)
    220 kW, ebenfalls 85.000 Euro Bruttolistenpreis
    geldwerter Vorteil: 0,5 % → 319,66 Euro pro Monat

  • BMW 540d xDrive Touring (Diesel, Mildhybrid)
    223 kW, auch 85.000 Euro angesetzt
    geldwerter Vorteil: 1,0 % → 639,23 Euro pro Monat

Die monatliche Differenz zwischen Diesel und Elektro: satte 479,40 Euro. Auch der Plug-in ist noch doppelt so teuer im geldwerten Vorteil wie das vollelektrische Modell – bei gleichem Listenpreis.


Vergleich: Geldwerter Vorteil bei 85.000 € Listenpreis

Modell Antrieb / Berechnungssatz Leistung Geldwerter Vorteil / Monat
BMW i5 eDrive40 Touring Elektro / 0,25 % 250 kW (340 PS) 159,83 €
BMW 530e xDrive Touring Plug-in-Hybrid / 0,5 % 220 kW (299 PS) 319,66 €
BMW 540d xDrive Touring Diesel / 1,0 % 223 kW (303 PS) 639,23 €

Wer profitiert davon – und wer nicht?

Vor allem gutverdienende Dienstwagenfahrer mit einem Faible für Premium-Stromer.

Die Kritik ist offensichtlich: Es sind gerade jene, die ohnehin ein hohes Einkommen haben und sich ein 85.000-Euro-Auto leisten können, die von der Neuregelung am stärksten profitieren – nämlich mit mehreren hundert Euro netto im Monat. Die soziale Gerechtigkeit dieser Maßnahme wird im Artikel zur individuellen Beurteilung gestellt. Chefredakteur Gerd Stegmaier bezweifelt zudem, dass der Verkehrssektor durch diese Maßnahme nennenswert CO₂ einspart. Die deutsche Autoindustrie, die bevorzugt und besser teure Modelle baut, dürfte die neue Steuerregelung für elektrische Dienstwagen dennoch begrüßen.

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Fazit: Und was bleibt unterm Strich?

Ein Steuergeschenk für die oberen 10 Prozent – aber wenigstens elektrisch.

Ja, das Ganze hat einen schalen Beigeschmack. Man muss kein Sozialromantiker sein, um zu erkennen, dass hier Menschen mit hohen Gehältern und Zugang zu Firmenwagen zusätzlich entlastet werden – und zwar deutlich stärker als all jene, die sich vielleicht ein gebrauchtes E-Auto mühsam zusammensparen. Gleichzeitig ist aber auch klar: Jeder neue Dienstwagen, der elektrisch unterwegs ist, ist besser als ein weiterer Diesel oder Benziner. Selbst wenn der Staat hier nicht aus idealistischen Gründen handelt, sondern industriepolitisch motiviert ist – das Ergebnis ist in der Sache trotzdem richtig.

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