Keine Blockiergebühr mehr beim E-Auto-Laden in Berlin
Wenn du in Berlin wohnst oder öfter mit deinem Elektroauto dort unterwegs bist, kannst du jetzt nachts endlich ruhig schlafen – und das ganz ohne Wecker. Ab dem 1. Juli 2025 entfällt nämlich die Blockiergebühr an öffentlichen Ladesäulen der Berliner Stadtwerke in der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens – zumindest, wenn du ad-hoc lädst. Das heißt konkret: Du zahlst nicht mehr extra dafür, dass dein Auto nach dem Laden über Nacht an der Säule stehen bleibt. Eine echte Erleichterung!
Was ist eine Blockiergebühr beim Laden?
Die Blockiergebühr ist ein Zuschlag, der fällig wird, wenn dein Auto nach abgeschlossenem Ladevorgang weiterhin am Ladepunkt steht. Ziel war es ursprünglich, Ladesäulen möglichst schnell wieder für andere verfügbar zu machen – aber besonders nachts war das für viele E-Auto-Fahrer ein echter Stressfaktor. Wer geht schon gerne mitten in der Nacht sein Fahrzeug umparken?
Gültigkeit der neuen Regelung in Berlin
Die Änderung betrifft ausschließlich Ladesäulen der Berliner Stadtwerke. Damit ist Berlin die erste Großstadt in Deutschland, die sich für eine kundenfreundlichere Lösung in der Nacht entscheidet. Die Stadt will damit die Nutzung von Elektroautos attraktiver und einfacher machen.
Für wen gilt die Abschaffung der Gebühr?
Ganz wichtig: Die neue Regelung gilt nur für Ad-hoc-Ladevorgänge – also spontane Ladevorgänge, bei denen du direkt vor Ort ohne Vertrag per Kreditkarte oder PayPal bezahlst. Hast du hingegen einen Roaming-Vertrag über eine andere App oder Ladekarte, kann es sein, dass dein Anbieter weiterhin eine Blockiergebühr berechnet.
So funktioniert Ad-hoc-Laden in Berlin
Ad-hoc bedeutet, dass du kein Kundenkonto brauchst. Du kannst mit einer der üblichen Bankkarten zahlen. Gerade für Gelegenheitsnutzer eine praktische Sache, und jetzt auch noch mit dem Vorteil: keine nächtliche Blockiergebühr!
Was kostet das Blockieren bisher?
Bisher waren es zwei Cent pro Minute – nach einer Ladezeit von vier Stunden kam also eine zusätzliche Gebühr dazu. Wer sein Auto über Nacht stehen ließ, musste im Extremfall mehrere Euro zahlen.
Zeitpunkt | Blockiergebühr (vorher) | Blockiergebühr (ab Juli 2025) |
---|---|---|
Tagsüber (6–22 Uhr) | 2 Cent/Minute nach 4 Stunden | 2 Cent/Minute nach 4 Stunden |
Nachts (22–6 Uhr) | 2 Cent/Minute nach 4 Stunden | 0 Cent (entfällt) |
Roaming-Nutzer | abhängig vom Anbieter | weiterhin möglich |
Berlin als Vorreiter bei E-Mobilität
Mit dieser Entscheidung will der Berliner Senat zeigen, dass er es mit der Verkehrswende ernst meint. Der nächtliche Verzicht auf die Blockiergebühr soll die Nutzung von E-Autos im Alltag erleichtern – was er tut, wenn man nicht mitten in der Nacht aufstehen will, um sein Fahrzeug umzuparken.
Reaktionen auf die Änderung der Blockiergebühr
Viele E-Auto-Fahrer begrüßen die Maßnahme. Gerade in einer Großstadt ist ein freier Ladeplatz nicht immer leicht zu finden. Gleichzeitig gibt es aber auch kritische Stimmen, die befürchten, dass Ladepunkte jetzt öfter blockiert bleiben – und andere nicht mehr laden können. Die Entwicklung bleibt abzuwarten und die Maßnahmen sind gegenbenfalls anzupassen.
Warum Roaming-Kunden weiter zahlen müssen
Wenn du einen Vertrag mit einem Drittanbieter hast – also über eine App oder Karte eines anderen Anbieters lädst – dann hängt es von diesem Anbieter ab, ob die Gebühr entfällt. Die Berliner Stadtwerke haben zwar zur Abschaffung der Blockiegebühr auch bei Roaming aufgerufen, garantieren können sie es aber nicht.
Vergleich: Berlin vs. andere Anbieter
Große Betreiber wie EnBW, Ionity oder EWE Go setzen weiterhin konsequent auf Blockiergebühren – unabhängig von der Tageszeit. Ziel ist hier ganz klar die hohe Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur.
Fazit: Gut gemeint – mit Nebenwirkungen?
Berlin geht mutig voran – und macht das Laden für viele komfortabler. Ob das auch zu mehr Rücksichtnahme oder doch eher zu neuen Engpässen führt, wird sich zeigen. Klar ist aber: Für viele E-Auto-Fahrer wird der Alltag ein kleines Stück entspannter.
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Simona Marino
Key Account Management
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