Elektroauto

Wie definiert das Gesetz den Begriff Elektroauto?
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Definition von Elektrofahrzeugen. Die Definition findet sich im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Danach sind Elektrofahrzeuge Fahrzeuge, die ausschließlich oder hauptsächlich durch elektrische Energie betrieben werden. Das sind rein durch Batterien betriebene Fahrzeuge, Hybrid-Fahrzeuge und auch Brennstoffzellenfahrzeuge.
In Österreich gibt es keine spezielle gesetzliche Definition. Allerdings gibt es im österreichischen Kraftfahrgesetz (KFG) eine Definition von Elektrofahrzeugen im Allgemeinen. Danach sind Elektrofahrzeuge Fahrzeuge, die ausschließlich oder hauptsächlich durch elektrische Energie betrieben werden.
Elektroautos haben in der Regel eine Batterie als Energiequelle und werden mittels eines Elektromotors angetrieben. Sie haben keinen Verbrennungsmotor und produzieren daher keine Abgase.

Synonyms:
E-Auto
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