Nach dem Aus 2023: Der Staat fördert wieder
Über 2Jahre war es still um die staatliche E-Auto-Förderung in Deutschland. Ende 2023 lief der Umweltbonus aus, die Zuschüsse waren über Nacht weg, und wer mit dem Gedanken an einen Stromer spielte, musste ohne staatliche Unterstützung auskommen. Ab dem 19. Mai 2026 ist das anders: Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, und das Antragsportal ist endlich online.
Bis zu 6.000 Euro gibt es jetzt wieder beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos, rückwirkend sogar für Fahrzeuge, die ab Januar 2026 zugelassen wurden. Doch wer genau bekommt das Geld, welche Autos sind überhaupt dabei, und wie kommst du an den Zuschuss? Wir haben uns das neue Programm im Detail angeschaut und zeigen dir, worauf es ankommt. Und am Ende verraten wir dir noch einen Weg, wie du zusätzlich Geld für dein E-Auto bekommst, ganz ohne den Staat.
Welche E-Autos werden 2026 gefördert?
Gefördert werden ausschließlich fabrikneue Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Sowohl Kauf als auch Leasing werden akzeptiert.
Das neue Programm ist breit aufgestellt. Förderfähig sind nicht nur reine Elektroautos (batterieelektrische Fahrzeuge), sondern auch Brennstoffzellenfahrzeuge, Plug-in-Hybride und Elektroautos mit sogenanntem Range Extender. Bei Letzteren handelt es sich um kleine Verbrennungsmotoren, die ausschließlich dazu dienen, die Reichweite des E-Antriebs zu verlängern.
Es zählt allein das Datum der Erstzulassung, nicht das der Bestellung oder der Vertragsunterzeichnung. Wer sein Fahrzeug also bereits Anfang 2026 zugelassen hat, bekommt die Prämie trotzdem. Die Bundesregierung hatte diese Regelung im Vorfeld bereits kommuniziert, um zu verhindern, dass Käufer mit der Bestellung warten, bis das Portal online geht.
Für Plug-in-Hybride und Range Extender gelten allerdings strengere Bedingungen. Sie sind nur dann förderfähig, wenn sie höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen. Zudem ist die Förderung für diese Fahrzeugtypen befristet: Sie müssen bis spätestens 30. Juni 2027 zugelassen werden. Reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge sind von dieser Befristung nicht betroffen.
Ein letzter Punkt betrifft die Herkunft der Fahrzeuge: Aktuell gilt die Prämie für Modelle aller Hersteller, unabhängig vom Produktionsland. Die Bundesregierung prüft jedoch die Einführung einer sogenannten EU-Präferenzregelung. Sollte sie kommen, käme die Förderung künftig nur noch Fahrzeugen europäischer Hersteller zugute. Beschlossen ist das aber noch nicht.
Wer darf die E-Auto-Förderung 2026 beantragen?
Nur Privatpersonen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze.
Anders als beim früheren Umweltbonus ist die neue Förderung sozial gestaffelt. Das bedeutet zunächst: Unternehmen, Selbstständige für ihren Fuhrpark und öffentliche Einrichtungen sind von der Prämie ausgeschlossen. Sie können den Zuschuss nicht beantragen, profitieren aber weiterhin von anderen Vorteilen wie der Kfz-Steuerbefreiung oder der günstigen Dienstwagenbesteuerung.
Für Privatpersonen gilt eine Einkommensobergrenze von 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Diese Grenze verschiebt sich pro Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro nach oben, allerdings nur für maximal zwei Kinder. Eine Familie mit zwei Kindern darf also bis zu 90.000 Euro verdienen und bleibt antragsberechtigt.
Maßgeblich ist dabei der Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren wird das Einkommen zusammengezählt: Das gilt für Verheiratete, für eingetragene Lebenspartnerschaften und auch für eheähnliche Gemeinschaften. Leben zwei volljährige Personen mit gemeinsamem Hauptwohnsitz zusammen, geht das zuständige Bundesamt grundsätzlich von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, es sei denn, die beiden erklären glaubhaft, dass sie dauerhaft getrennt wirtschaften.
Für Rentnerinnen und Rentner gibt es eine Sonderregelung. Wer keine Einkommensteuererklärung abgibt, kann stattdessen eine Rentenbezugsbescheinigung zusammen mit einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.
Wie hoch ist die E-Auto-Prämie 2026?
Zwischen 1.500 und 6.000 Euro, je nach Antriebstyp, Einkommen und Anzahl der Kinder.
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Den Anfang macht eine Basisförderung, die sich nach dem Antriebstyp richtet: Für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender 1.500 Euro.
Auf diese Basis kommen zwei Arten von Zuschlägen. Der erste ist einkommensabhängig: Wer ein Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro hat, bekommt 1.000 Euro extra, bei einem Einkommen unter 45.000 Euro noch einmal 1.000 Euro obendrauf. Der zweite Zuschlag ist ein Familienbonus: Pro Kind gibt es 500 Euro zusätzlich, für maximal zwei Kinder also bis zu 1.000 Euro.
In der Summe ergibt sich daraus die Maximalförderung: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen unter 45.000 Euro erhält für ein reines Elektroauto die vollen 6.000 Euro. Für ein Hybridfahrzeug oder eines mit Range Extender liegt der Höchstbetrag bei 4.500 Euro.
Wie stark die Förderung mit dem Einkommen und der Kinderzahl variiert, zeigt die folgende Übersicht für reine Elektroautos:
Förderhöhe für reine Elektroautos nach Einkommen und Kindern
Wie stelle ich den Antrag und welche Unterlagen brauche ich?
Der Antrag läuft vollständig digital über das BAFA-Portal und setzt ein verifiziertes BundID-Konto sowie einige Nachweise voraus.
Zuständig für die Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Antrag wird online über die Förderzentrale Deutschland gestellt, einen Weg per Post oder vor Ort gibt es nicht. Das System prüft viele Angaben automatisiert, unter anderem über eine direkte Schnittstelle zum Kraftfahrt-Bundesamt, sodass die Fahrzeugdaten papierlos abgeglichen werden können.
Voraussetzung für den Antrag ist ein BundID-Konto mit verifizierter Identität. Eine einfache Registrierung mit Benutzername und Passwort genügt nicht. Akzeptiert werden zwei Wege: entweder die BundID mit Online-Ausweisfunktion (Vertrauensniveau "hoch"), für die du einen freigeschalteten Personalausweis mit PIN brauchst, oder die BundID mit ELSTER-Zertifikat (Vertrauensniveau "substantiell"). Über die BundID identifizierst du dich eindeutig gegenüber der Behörde.
Diese Unterlagen solltest du vor dem Antrag bereithalten, jeweils in digitaler Form als Scan oder Foto:
- die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Personen, die zum Haushaltseinkommen beitragen (maximal drei Jahre alt)
- bei Familien gegebenenfalls einen Kindergeldnachweis, falls die Kinder nicht eindeutig aus dem Steuerbescheid hervorgehen
- bei Plug-in-Hybriden und Range Extendern die EU-Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs, das sogenannte CoC-Dokument
Aus den Steuerbescheiden benötigt das BAFA vor allem Name, Steuer-ID, Steuerjahr und Ausstellungsdatum, die Höhe des zu versteuernden Einkommens sowie die Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren. Lassen sich die Kinder nicht eindeutig aus dem Bescheid ablesen, akzeptiert das Amt alternativ einen Kindergeldbescheid, einen Nachweis der Familienkasse oder eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt.
Ein praktischer Hinweis des Bundesumweltministeriums: Sensible Angaben, die für die Förderung nicht gebraucht werden, etwa zur Religionszugehörigkeit oder zu Gesundheitsdaten, darfst und solltest du auf den hochgeladenen Unterlagen schwärzen.
Was musst du sonst beachten?
Vor allem zwei Dinge: eine Mindesthaltedauer von drei Jahren und die Tatsache, dass das Fördergeld begrenzt ist.
Wer die Prämie in Anspruch nimmt, muss das geförderte Fahrzeug mindestens 36 Monate auf sich zugelassen halten. Ein vorheriger Verkauf oder eine Abmeldung ist nicht vorgesehen. Mit dieser Mindesthaltedauer will der Gesetzgeber verhindern, dass geförderte Autos kurz nach der Auszahlung des Fördergeldes mit Gewinn weiterverkauft werden.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Förderung nicht direkt beim Kauf vom Preis abgezogen wird. Du zahlst das Fahrzeug zunächst vollständig und erhältst den Zuschuss erst nachträglich, nach erfolgreicher Prüfung deines Antrags durch das BAFA. Kaufvertrag beziehungsweise Leasingvertrag und Zulassungsbescheinigung solltest du daher gut aufbewahren.
Und schließlich lohnt es sich, nicht zu lange zu warten. Für das Programm stehen insgesamt rund drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung, verteilt über den Zeitraum bis 2029. Damit lässt sich nach Schätzung des Bundesumweltministeriums der Kauf von etwa 800.000 Fahrzeugen fördern. Das klingt nach viel, doch die Nachfrage zieht bereits spürbar an: Im März 2026 war fast jede vierte Neuzulassung ein E-Auto. Ist der Fördertopf ausgeschöpft, ist Schluss, so war es schon beim Umweltbonus 2023.
Noch mehr Geld fürs E-Auto, ganz ohne Staat?
Ja, mit der sogenannten THG-Prämie, die du Jahr für Jahr zusätzlich kassieren kannst.
Die staatliche Kaufprämie gibt es nur einmal, beim Kauf. Es gibt aber eine zweite Einnahmequelle, die viele E-Auto-Fahrer noch gar nicht auf dem Schirm haben und die jedes Jahr aufs Neue angezapft werden kann: die THG-Prämie. Das Geld dafür kommt nicht vom Staat, sondern von den Mineralölkonzernen.
Der Hintergrund: Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu senken (die sogenannte THG-Quote). Schaffen sie das nicht aus eigener Kraft, können sie die CO₂-Einsparungen anderer kaufen, um ihre Quote zu erfüllen. Und genau hier kommst du als E-Auto-Fahrer ins Spiel: Dein Stromer spart nachweislich CO₂ ein, und diese Einsparung lässt sich zertifizieren und an die quotenpflichtigen Unternehmen verkaufen.
Die Abwicklung übernehmen Dienstleister wie INSTADRIVE. Du meldest dein Fahrzeug einmal an, reichst den Fahrzeugschein ein, und der Rest läuft im Hintergrund. Für dich heißt das: einmal im Jahr Geld aufs Konto, bei minimalem Aufwand. Die Kaufprämie und die THG-Prämie schließen sich dabei nicht aus, du kannst beide nutzen.
Fazit: Lohnt sich die neue E-Auto-Förderung?
Nach gut zweieinhalb Jahren Pause fördert der Staat den Umstieg aufs E-Auto wieder, und das Programm ist durchdachter als sein Vorgänger. Die soziale Staffelung sorgt dafür, dass Haushalte mit kleinerem Einkommen stärker profitieren, während die rückwirkende Geltung ab Januar 2026 niemanden bestraft, der früh beim E-Auto-Kauf zugeschlagen hat. Wer als Privatperson unter der Einkommensgrenze liegt und ein förderfähiges Fahrzeug fährt, sollte den Antrag nicht aufschieben, denn der Fördertopf ist begrenzt.
Und selbst wer keinen Anspruch auf die Kaufprämie hat, etwa weil er als Unternehmen ausgeschlossen ist oder über der Einkommensgrenze liegt, geht nicht leer aus: Die THG-Prämie steht jedem E-Auto-Halter offen, Jahr für Jahr. Der Umstieg lohnt sich 2026 also gleich doppelt.
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Simona Marino
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