Elektroautoförderung 2026 in Deutschland: bis zu 6.000 €

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Die neue Elektroautoförderung 2026 bringt Planungssicherheit zurück

Nach dem abrupten Ende der bisherigen Förderung Ende 2023 war das Thema staatlicher Zuschüsse für Elektroautos lange Zeit offen – mit spürbaren Folgen für den Markt. Der Absatz brach ein, viele Kaufentscheidungen wurden verschoben, und für private Haushalte herrschte vor allem eines: Unsicherheit. Hier setzt nun die neue Elektroautoförderung in Deutschland an. Die Bundesregierung bringt damit eine geregelte, sozial gestaffelte Förderung zurück, die wieder Planungssicherheit schaffen soll.

Wichtig ist dabei vor allem eines: Elektromobilität wird erneut politisch priorisiert, ohne pauschal zu fördern. Stattdessen steht die gezielte Unterstützung von Haushalten im Mittelpunkt, für die der Umstieg auf ein Elektroauto finanziell eine echte Heausforderung ist.

In diesem Artikel sehen wir uns die neue Regelung im Detail an – mit Fokus auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Andere Antriebsarten spielen zwar ebenfalls eine Rolle, stehen hier aber bewusst nicht im Zentrum.

Welche Fahrzeuge sind ab 2026 förderfähig?

Im Fokus dieses Artikels stehen rein batterieelektrische Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland, für die die umfangreichste Förderung vorgesehen ist.

Gefördert werden unter anderem Fahrzeuge mit einem rein batterieelektrischen Antrieb. Wir konzentrieren uns bewusst auf diese Fahrzeuggruppe, da sie den Schwerpunkt der Förderung bildet. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, das erstmals ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wird. Maßgeblich ist dabei die Erstzulassung in Deutschland. Das Fahrzeug muss außerdem der Fahrzeugklasse M1 angehören und damit für die Personenbeförderung ausgelegt sein. Die Förderung ist sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines solchen Fahrzeugs möglich, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Nicht förderfähig sind Gebrauchtwagen, unabhängig davon, ob sie zuvor privat oder gewerblich genutzt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Importfahrzeuge mit einer vorherigen Zulassung im Ausland sowie sogenannte Tageszulassungen. Fahrzeuge, die überwiegend oder ausschließlich gewerblich genutzt werden, fallen ebenfalls nicht unter die Förderung. Damit ist der Fördergegenstand für rein batterieelektrische Fahrzeuge klar umrissen: Im Fokus steht der private Erwerb oder das private Leasing eines neuen Elektroautos mit Erstzulassung in Deutschland.

Wer kann die Elektroautoförderung beantragen – und wer nicht?

Die Elektroautoförderung können ausschließlich Privatpersonen beantragen, während Unternehmen, gewerbliche Halter und juristische Personen ausgeschlossen sind.


Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die formalen Voraussetzungen der Förderung erfüllen. Dazu zählen Alleinstehende ebenso wie Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Auch eheähnliche Lebensgemeinschaften können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn beide Partner dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihre Einkommen gemeinsam geprüft werden. In diesem Fall kann die Förderung für ein gemeinsames Fahrzeug beantragt werden. Maßgeblich ist dabei stets die private Nutzung und die Antragstellung durch eine natürliche Person.

Ebenfalls förderfähig sind Rentner, sofern ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegt. Wer keine Einkommensteuererklärung abgeben musste, kann stattdessen eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte einreichen, etwa aus Kapitalerträgen oder Vermietung. Entscheidend ist allein, dass die Einkommensprüfung möglich ist und die Voraussetzungen erfüllt werden.


Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Gewerbetreibende, juristische Personen und Leasinggesellschaften. Ebenso ausgeschlossen sind Fahrzeuge, die als Firmen- oder Dienstwagen genutzt werden oder auf Behörden oder sonstige Organisationen zugelassen sind. Auch eine überwiegend oder ausschließlich gewerbliche Nutzung schließt die Förderung aus. Damit ist klar geregelt, dass sich die Elektroautoförderung gezielt an private Haushalte richtet und nicht für betriebliche oder institutionelle Zwecke vorgesehen ist.

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Elektroautoförderung 2026?

Förderfähig sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 80.000 Euro, mit Kindern je nach Konstellation bis zu 90.000 Euro.

Maßgeblich für die Förderberechtigung ist das zu versteuernde Einkommen. Dieses ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen, nachdem unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen worden sind. Die Prüfung erfolgt nicht anhand eines einzelnen Jahres, sondern auf Basis des Durchschnitts der zwei neuesten Einkommensteuerbescheide, die jeweils höchstens drei Jahre alt sein dürfen.

Für Alleinstehende gilt eine Einkommensobergrenze von 80.000 Euro. Dieselbe Grenze gilt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sofern das gemeinsame zu versteuernde Einkommen diesen Betrag nicht überschreitet. Leben Kinder im Haushalt, verschiebt sich die Grenze nach oben. Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze jeweils um 5.000 Euro, sodass maximal 90.000 Euro erreicht werden können. Zusätzlich wirken Kinderfreibeträge einkommensmindernd. Für das Steuerjahr 2026 sind Kinderfreibeträge in Höhe von 12.684 Euro pro Kind vorgesehen, was die Förderfähigkeit weiter begünstigen kann. Entscheidend bleibt in allen Fällen ausschließlich das zu versteuernde Einkommen.

Wie hoch ist die Förderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge?

Die Förderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge beträgt je nach Einkommenshöhe und Familiensituation zwischen 3.000 und maximal 6.000 Euro pro Fahrzeug.

Die finanzielle Unterstützung für rein batterieelektrische Fahrzeuge ist gestaffelt und orientiert sich direkt  am zu versteuernden Einkommen sowie an der Familiensituation. Grundlage ist eine Basisförderung von 3.000 Euro pro Fahrzeug. Dieser Betrag steht förderberechtigten Privatpersonen zu, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Sinkt das zu versteuernde Einkommen, erhöht sich der Zuschuss. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro steigt die Förderung auf 4.000 Euro. Liegt das Einkommen bei höchstens 45.000 Euro, erhöht sich der Förderbetrag weiter auf 5.000 Euro.

Zusätzlich berücksichtigt die Förderung Kinder im Haushalt. Für jedes Kind unter 18 Jahren erhöht sich der Zuschuss um 500 Euro. Dieser Kinderzuschlag ist insgesamt auf maximal 1.000 Euro begrenzt, auch wenn mehr als zwei Kinder im Haushalt leben. In der höchsten Förderstufe ergibt sich daraus eine maximale Gesamtförderung von 6.000 Euro pro rein batterieelektrischem Fahrzeug.

Wie laufen Antragstellung, Prüfung und Auszahlung ab?

Die Elektroautoförderung wird ab Mai 2026 beantragt, rückwirkend gewährt und an eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten geknüpft.


Die Antragstellung für die neue Elektroautoförderung soll voraussichtlich ab Mai 2026 über ein noch einzurichtendes Online-Portal erfolgen. Auch wenn der Antrag erst ab diesem Zeitpunkt möglich ist, gilt die Förderung rückwirkend für förderfähige Fahrzeuge, die bereits ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Für den Antrag müssen die erforderlichen Nachweise eingereicht werden, insbesondere zur Person und zum zu versteuernden Einkommen, das anhand der letzten zwei Einkommensteuerbescheide geprüft wird.

Nach Einreichung des Antrags erfolgt die formale Prüfung der Angaben. Wird die Förderung bewilligt, erfolgt die Auszahlung des Zuschusses. Mit dem Erhalt der Förderung sind jedoch klare Pflichten verbunden. Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die förderberechtigte Person zugelassen bleiben. Wird das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums verkauft oder abgemeldet, kann die Förderung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Diese Mindesthaltedauer ist ein zentrales Element der Regelung und soll sicherstellen, dass die Förderung tatsächlich dem langfristigen privaten Einsatz eines Elektroautos dient.

Fazit: Was bedeutet die neue Elektroautoförderung für 2026?

Mit der neuen Elektroautoförderung ab 2026 schafft der Staat wieder eindeutige Rahmenbedingungen für private Haushalte, die den Umstieg auf ein Elektroauto planen. Nach einer Phase der Unsicherheit wird Elektromobilität damit erneut verlässlich planbar, weil Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und Förderlogik eindeutig definiert sind. Die Förderung ist nicht als pauschales Geschenk angelegt, sondern gezielt auf private Käufer und Leasingnehmer zugeschnitten, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und sich bewusst für ein neues Elektroauto entscheiden.
Für viele Haushalte bedeutet das vor allem eines: mehr Planungssicherheit. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann den Fahrzeugkauf oder das Leasing frühzeitig kalkulieren und weiß, unter welchen Bedingungen staatliche Unterstützung greift. Damit wird die Elektromobilität im Jahr 2026 erneut zu einer realistischen und verlässlichen Option für breite Teile der Bevölkerung.

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Simona Marino
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