Betriebshof-Laden und THG-Quote: So profitieren KMU doppelt

Betriebshof-Laden und THG-Quote So profitieren KMU doppelt INSTADRIVE ecarso

Warum das Laden am Betriebshof für KMU immer wichtiger wird 

Zunehmend elektrifizieren kleine und mittlere Unternehmen ihre Fahrzeugflotten und ziehen den Aufbau eigener Ladepunkte auf dem Betriebshof in Betracht. Damit lassen sich betriebliche Elektrofahrzeuge planbar und kostengünstig mit Strom versorgen, je nach Einsatzprofil sowohl tagsüber als auch über Nacht.

Doch die eigene Ladeinfrastruktur kann noch mehr leisten als reine Energieversorgung. Durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen eröffnen sich für Unternehmen zusätzliche Einnahmemöglichkeiten, die direkt mit dem Betrieb ihrer Ladepunkte verbunden sind. Damit wird das Laden am Betriebshof zu einem zentralen Baustein moderner Fuhrparkstrategien.

Im Folgenden zeigen wir, wie KMU ihre Ladepunkte technisch und organisatorisch richtig einbinden und welche finanziellen Vorteile sich durch die THG-Quote erzielen lassen.

Was bedeutet Betriebshof-Laden eigentlich?

Betriebshof-Laden heißt: Firmen laden ihre E-Fahrzeuge zentral auf dem eigenen Gelände.

Unter Betriebshof-Laden – häufig auch „Depot Charging“ genannt – versteht man das Laden von Elektrofahrzeugen auf dem Gelände eines Unternehmens, typischerweise dort, wo die Fahrzeuge abgestellt oder gewartet werden. Diese Ladepunkte dienen in erster Linie der Versorgung des eigenen Fuhrparks, können aber – abhängig von der Ausgestaltung – auch Dritten zugänglich gemacht werden.

Genau dieser Punkt ist entscheidend für die THG-Quote: Nur Ladepunkte, die zumindest halböffentlich sind, können für die THG-Prämie registriert werden. Das bedeutet, dass sie für externe Nutzer grundsätzlich zugänglich sein müssen – etwa durch eine App-Freigabe, eine RFID-Zugangsmöglichkeit oder bestimmte Öffnungszeiten. So wird gewährleistet, dass der abgegebene Strom offiziell als „öffentlich verfügbare Ladeenergie“ gilt.

Für Unternehmen, die ihre Ladeinfrastruktur entsprechend konfigurieren, ergibt sich daraus ein doppelter Nutzen: einerseits effizientes, kontrolliertes Laden der eigenen Flotte, andererseits die Möglichkeit, die abgegebene Energie über die THG-Quote zu monetarisieren.

Warum spielt die THG-Quote beim Betriebshof-Laden eine Rolle?

Halböffentliche Ladepunkte oder öffentliche Ladepunkte können für Unternehmen eine zusätzliche Einnahmequelle über die THG-Quote darstellen.


Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, ihre CO₂-Emissionen schrittweise zu senken. Dafür können sie Zertifikate erwerben, die aus nachweislich eingespartem CO₂ stammen – etwa durch den Betrieb öffentlicher oder halböffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Für Unternehmen mit eigenem Betriebshof wird das relevant, sobald die Ladepunkte nicht ausschließlich intern genutzt, sondern grundsätzlich für Dritte zugänglich sind. Solche Ladepunkte gelten als halböffentlich und sind beim Umweltbundesamt (UBA) als THG-quotenfähig registrierbar.

Der Betreiber weist dabei nach, wie viel Strom über diese Ladepunkte an Elektrofahrzeuge abgegeben wurde. Die zugehörigen Energiemengen werden anschließend von einem THG-Dienstleister wie zum Beispiel EMOVY gebündelt, zertifiziert und an quotenpflichtige Unternehmen verkauft. Der Erlös wird in Form einer THG-Prämie an den Ladeinfrastrukturbetreiber ausgezahlt.

Damit entsteht ein zusätzlicher finanzieller Anreiz für KMU, ihre Ladepunkte technisch so auszugestalten, dass sie zumindest teilweise öffentlich zugänglich sind. Betriebshof-Laden und THG-Quote ergänzen sich dadurch ideal: betriebsinterne Energieversorgung auf der einen Seite – und ein vergütetes Klimaschutzinstrument auf der anderen.

Wie können KMU ihre eigene Ladeinfrastruktur monetarisieren?

Mit registrierten, eichrechtskonformen und zugänglichen Ladepunkten lässt sich über die THG-Quote zusätzlicher Erlös erzielen.

Damit Unternehmen ihre Ladeinfrastruktur über die THG-Quote vermarkten können, müssen bestimmte technische und administrative Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist, dass die Ladepunkte beim Umweltbundesamt (UBA) als öffentlich oder zumindest öffentlich zugänglich gemeldet und zusätzlich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert sind. Nur so gelten sie offiziell als quotenfähig.

Zudem muss der Ladepunkt die Vorgaben des deutschen Eichrechts erfüllen. Abgegebene Strommengen müssen über geeichte Zähler exakt erfasst und dokumentiert werden. Für den Zugang Dritter ist eine Bezahlmöglichkeit erforderlich – bei halböffentlichen Ladepunkten genügt in der Regel eine App- oder RFID-basierte Authentifizierung, während neue öffentliche DC-Ladesäulen seit Juli 2023 zusätzlich kontaktlose Kartenzahlung (NFC, Girocard oder Kreditkarte) ermöglichen müssen. Für AC-Ladepunkte gilt diese Pflicht erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Sind diese Anforderungen erfüllt, kann die Vermarktung der Strommengen über spezialisierte Dienstleister wie zum Beispiel EMOVY erfolgen. Sie übernehmen die Registrierung, Datenprüfung, Zertifizierung und den Verkauf der THG-Zertifikate an quotenpflichtige Mineralölunternehmen. Der daraus erzielte Erlös wird in Form einer THG-Prämie an das Unternehmen ausgezahlt.

Für KMU ergibt sich daraus eine praktikable Möglichkeit, ihre Ladepunkte wirtschaftlich zu nutzen. Der administrative Aufwand ist gering, während der finanzielle Ertrag jährlich wiederkehrt. So wird aus der eigenen Ladeinfrastruktur ein zusätzlicher Beitrag zur Kostenoptimierung und zum Klimaschutz.

Welche Anforderungen gelten für THG-fähige Ladepunkte?

Nur registrierte, eichrechtskonforme und zugängliche Ladepunkte sind THG-quotenfähig – bei halböffentlichen gelten erleichterte Anforderungen.


Damit die abgegebene Strommenge eines Ladepunkts für die THG-Quote angerechnet werden kann, müssen rechtliche, technische und betriebliche Kriterien erfüllt sein.

Kriterium Öffentliche Ladepunkte Halböffentliche Ladepunkte
Zugänglichkeit Für jedermann, ohne Einschränkung des Nutzerkreises Für bestimmte Gruppen/Zeiten (Kunden, Gäste, definierte Zeitfenster)
BNetzA-Register Pflichtige Meldung als öffentlich zugänglich Meldung erforderlich, wenn faktisch öffentlich zugänglich (z. B. Kundenparkplatz)
Kartenzahlungspflicht Neue DC seit 07/2023: kontaktlose Karte (NFC/Girocard/Kreditkarte) zusätzlich zu App/RFID Keine Kartenzahlungspflicht; App- oder RFID-Freischaltung ausreichend
Preistransparenz vor Ladevorgang Preisinfo öffentlich sichtbar (App/Display/Backend-Roaming) Preisinfo für berechtigte Nutzer(gruppen) ausreichend
Zugangsumfang Regelmäßig 24/7 oder klar kommunizierte Öffnungszeiten für alle Zeitlich eingeschränkt (z. B. außerhalb Betriebszeiten) oder nur für Kunden
Eichrecht/Messung Geeichte, kWh-genaue Messung; manipulationssichere Datenspeicherung Gleiche Anforderungen (geeicht, kWh-genau, nachvollziehbar)
Abrechnung/Bezahlwege Roaming- und Direktzahlung üblich (EMP/CPO-Netze) Reduzierte Komplexität (z. B. nur App/RFID; begrenztes Roaming)
THG-Anrechenbarkeit Ja, bei korrekter Registrierung/Nachweisführung Ja, wenn faktisch öffentlich zugänglich und korrekt registriert
Typische Standorte Straßenraum, Parkhäuser, Tankstellen, öffentliche Parkplätze Firmen-/Kundenparkplätze, Hotels, Werkstätten, Handel

Welche Vorteile bringt Betriebshof-Laden für KMU?

Betriebshof-Laden senkt Kosten, erhöht Planungssicherheit und eröffnet durch die THG-Quote neue Einnahmemöglichkeiten.


Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Laden auf dem eigenen Betriebshof gleich mehrere wirtschaftliche und organisatorische Vorteile. Zum einen können die Fahrzeuge dort planbar und kontrolliert geladen werden – mit eigenem Lastmanagement, klar definierten Stromtarifen und einer zuverlässigen Versorgung. Damit entfällt die Abhängigkeit von öffentlichen Ladeanbietern oder variablen Marktpreisen.

Auch finanziell lohnt sich die eigene Ladeinfrastruktur. Durch die Registrierung halböffentlicher Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Einhaltung der eichrechtlichen Vorgaben können die abgegebenen Strommengen über die THG-Quote vermarktet werden. So entsteht eine zusätzliche Einnahmequelle, die regelmäßig ausgeschüttet wird und den laufenden Betrieb unterstützt.

Darüber hinaus verbessert Betriebshof-Laden die Gesamtwirtschaftlichkeit der Flotte. Eigenverbrauch von PV-Strom, gezieltes Nachtladen und die Bündelung aller Ladevorgänge an einem Ort senken die Energiekosten nachhaltig. Gleichzeitig stärkt der Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge das Unternehmensimage und kann bei Ausschreibungen oder Nachhaltigkeitsberichten positiv berücksichtigt werden.

Insgesamt wird das Betriebshof-Laden damit zu einem strategischen Baustein moderner Fuhrparkplanung: planbar, wirtschaftlich und mit direktem Beitrag zur CO₂-Reduktion.

Wie läuft die THG-Vermarktung zum Beispiel über einen Dienstleister wie EMOVY ab?

EMOVY übernimmt den kompletten THG-Prozess – von der Registrierung bis zur Auszahlung – und macht die Vermarktung für KMU einfach und planbar.


Am Beispiel eines mittelständischen Unternehmens mit eigenem Betriebshof lässt sich der Ablauf gut nachvollziehen:

Ein regionaler Logistikdienstleister betreibt auf seinem Gelände sechs AC-Ladepunkte, an denen die firmeneigenen Elektrotransporter geladen werden. Einer dieser Ladepunkte ist öffentlich zugänglich – er liegt an der Einfahrt zum Betriebshof und wurde im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert. Damit ist er grundsätzlich THG-quotenfähig.

Über das Online-Portal von EMOVY wird der Ladepunkt in wenigen Schritten angemeldet. Das Unternehmen lädt die erforderlichen Daten hoch und bestätigt die Eichrechtskonformität. EMOVY prüft diese Angaben und übernimmt anschließend die komplette Kommunikation mit dem Umweltbundesamt (UBA) sowie die Zertifizierung der eingespeisten Strommengen.

Die CO2-Einsparzertifikate werden dann an quotenpflichtige Unternehmen verkauft. Durch sogenannte Back-to-Back-Verträge ist der Abnahmepreis dabei bereits vorab fixiert – Preisschwankungen am Markt werden so vermieden. Nach Abschluss der Vermarktung wird die THG-Prämie automatisch an den Ladepunktbetreiber ausgezahlt, meist jährlich und mit einer transparenten Abrechnung.

Für das Unternehmen entsteht dadurch kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand: keine Nachweise, keine Verhandlungen mit Abnehmern und kein Risiko bei der Preisentwicklung. EMOVY bietet auf Wunsch auch Sammelabrechnungen für mehrere Ladepunkte oder kombinierte Modelle (Flotte + Ladeinfrastruktur) an – eine attraktive Lösung, besonders für KMU mit wachsender E-Fahrzeugflotte.

Fazit: Betriebshof-Laden wird zum Gewinnfaktor für KMU

Das Beispiel zeigt, dass sich das Betriebshof-Laden für kleine und mittlere Unternehmen nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell lohnt. Durch Öffnung einzelner oder mehrerer Ladepunkte und die Vermarktung über Dienstleister wie EMOVY können KMU von der THG-Quote profitieren, ohne zusätzliche Bürokratie oder Investitionsrisiken.

Der notwendige Aufwand – Registrierung, Eichrechtsprüfung und technische Anbindung – bleibt überschaubar und wird meist einmalig erledigt. Im Gegenzug profitieren Unternehmen dauerhaft von regelmäßigen Prämienzahlungen und einer gestärkten Klimabilanz.

In Zeiten steigender Energiepreise und wachsender Nachhaltigkeitsanforderungen wird das Betriebshof-Laden damit zu einem echten Wettbewerbsfaktor: effizient, wirtschaftlich und förderfähig zugleich.

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Simona Marino
Verkaufsleiterin

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