Umweltbonus-Ende: Welche Hersteller zahlen trotzdem?

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Das plötzliche Ende der staatlichen E-Auto-Förderung in Deutschland 

Für viele (potenzielle) E-Auto-Käuferinnen und -Käufer hat sich die Fördersituation von heute auf morgen grundlegend geändert. Die Bundesregierung hat überraschend die staatliche E-Auto-Förderung gestrichen. Wer ein Elektroauto bestellt, aber noch nicht zugelassen hat, verliert die erhoffte Prämie. Für reine Elektroautos bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro hätte es eine Unterstützung von 6.750 Euro gegeben, für teurere Modelle bis zu 65.000 Euro eine Förderung von 4.500 Euro. Diese plötzliche Entscheidung sorgt für Unmut und Enttäuschung bei Kundinnen und Kunden.

Die Reaktion der Automobilhersteller auf das Ende des Umweltbonus

Die Automobilindustrie zeigt sich ebenso überrascht. Viele Hersteller haben eigene Programme ins Leben gerufen, um den Wegfall staatlicher Zuschüsse auszugleichen. Hier eine Übersicht über die Maßnahmen einzelner Hersteller:

Audi: Komplette Übernahme der Förderung für E-Modelle

Audi, als Teil des VW-Konzerns, hat sich dazu entschieden, für alle seine förderfähigen Elektromodelle sowohl den Hersteller- als auch den Bundesanteil zu übernehmen. Dieses Angebot richtet sich an private Kunden, die ihr Elektrofahrzeug von Audi bis zum 16. Dezember 2023 bestellt haben und eine Zulassung bis spätestens Ende 2024 planen. Aufgrund des höheren Netto-Listenpreises von über 40.000 Euro der Audi E-Modelle, liegt die maximale Förderung, die Audi gewährt, bei 4.500 Euro.

BYD: Garantie des Umweltbonus und zusätzlicher Herstelleranteil

BYD sichert seinen Kunden den Umweltbonus in voller Höhe von 4.500 Euro inklusive Mehrwertsteuer zu. Dieses Versprechen gilt für Neuwagen mit einem Kaufvertrag bis zum 16. Dezember 2023 und einem Zulassungsdatum bis spätestens 31. Januar 2024. Darüber hinaus verpflichtet sich BYD, zusätzlich den Herstelleranteil in Höhe von 2.677,50 Euro brutto für alle Fahrzeuge zu übernehmen, die bis zum Jahresende 2023 bestellt und bis zum Ende des ersten Quartals 2024 zugelassen werden.

Cupra: Seat Deutschland übernimmt staatlichen Förderanteil

Seat hat für seine Marke Cupra bekannt gegeben, den staatlichen Anteil der eingestellten E-Auto-Förderung selbst zu tragen. Diese Unterstützung betrifft alle bis zum 18. Dezember 2023 bestellten Exemplare des Cupra Born, die bis spätestens zum Ende des ersten Quartals 2024 zugelassen werden. Die Höhe der Förderung hängt vom Zeitpunkt der Erstzulassung ab: Bis zum 31. Dezember 2023 erhalten Kunden bis zu 6.750 Euro, während nach diesem Datum die Förderung auf 4.500 Euro reduziert wird.

Dacia: Fortsetzung des BAFA-Umweltbonus für den Spring

Dacia hat zugesichert, für das Elektromodell Spring den ursprünglich geplanten BAFA-Umweltbonus zu erstatten. Das bedeutet, dass sich bei einer Neuzulassung bis zum Jahresende 2023 der Fahrzeugpreis um bis zu 6.750 Euro (netto) reduziert. Nach diesem Zeitpunkt beträgt die Förderung noch 4.500 Euro (netto). Voraussetzung für diesen Vorteil ist, dass das Fahrzeug bis zum 17. Dezember 2023 bestellt und bis spätestens 31. März 2024 zugelassen wird. Mit dieser Maßnahme möchte Dacia sicherstellen, dass Käuferinnen und Käufer des Spring auch weiterhin von der E-Auto-Förderung profitieren können.

Kia: Volle Förderung für Neuwagenkäufe bis Ende 2023

Kia verpflichtet sich, die volle Förderung inklusive des staatlichen Anteils für alle bis zum 31. Dezember 2023 verbindlich bestellten Neuwagen zu übernehmen. Dies betrifft Modelle wie den Niro EV, den EV6 und den EV6 GT. Kia demonstriert damit ein klares Bekenntnis zur Unterstützung seiner Kunden und zur Förderung der Elektromobilität.

Mazda: Vollständige Übernahme des Umweltbonus und zusätzlicher Herstelleranteil

Mazda zeigt großzügige Kulanz, indem der Automobilhersteller für alle Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2023 erstmals zugelassen werden, den vollen staatlichen Umweltbonus von 4.500 Euro übernimmt. Zusätzlich zu diesem Engagement beteiligen sich Mazda und seine Händler gemeinsam am Herstelleranteil des Umweltbonus, der 2.677,50 Euro brutto beträgt. Insgesamt beläuft sich die Unterstützung somit auf 7.177,50 Euro. Für Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 erstmals zugelassen werden, zahlt Mazda den reduzierten Fördersatz, der ursprünglich für diesen Zeitraum geplant war.

Mercedes: Doppelte Förderung bis Jahresende, Herstelleranteil im Jahr2024

Mercedes-Benz setzt ein starkes Zeichen und bietet bis Jahresende 2023 neben dem Herstelleranteil auch den wegfallenden staatlichen Anteil. Kunden, die ansonsten keine Förderung erhalten würden, bekommen bei Fahrzeugen bis 65.000 Euro Nettolistenpreis insgesamt 4.500 Euro vom Hersteller. Ab Jahresende zugelassene Fahrzeuge und Neubestellungen ab 1. Januar 2024 erhalten den Herstelleranteil in der ursprünglich vorgesehenen Förderhöhe, also bis zu 1.500 Euro für Fahrzeuge bis 45.000 Euro. Die Dauer dieser Regelung ist noch ungewiss.

MG: Übernahme des vollen Umweltbonus für frühe Bestellungen

MG Motor hat sich verpflichtet, für alle vor dem 18. Dezember 2023 bestellten vollelektrischen Modelle, die bis zum 15. Januar 2024 zugelassen werden, sowohl den Herstelleranteil (2.250 Euro netto) als auch den Bundesanteil (4.500 Euro brutto) der Förderung zu übernehmen. Für MG-Fahrzeuge, die nach diesem Datum zugelassen werden, garantiert der Autobauer die Zahlung des ab 2024 geplanten vollen Hersteller- und des reduzierten Bundesanteils von 3.000 Euro brutto. Diese Maßnahme von MG Motor zeigt ein starkes Engagement für die Förderung der Elektromobilität und die Unterstützung ihrer Kunden in der Übergangsphase.

Nio: Volle Kompensation der BAFA-Prämie für Abonnenten des Batterie-Service

Nio hat angekündigt, die BAFA-Prämie in Höhe von 4.500 Euro netto vollständig zu kompensieren. Diese Regelung gilt vorerst für Bestellungen, die bis zum 31. Dezember 2023 eingehen, und für Fahrzeuge, die bis zum 31. Januar 2024 ausgeliefert werden. „Dies gilt für all unsere Modelle“, betont Nio in einem Statement. Allerdings ist dieses Angebot ausschließlich für Privatkundinnen und -kunden gültig, die sich für das innovative Abomodell für den Akku, bekannt als „Battery as a Service“, entscheiden.

Nissan: Fortführung der Förderprämie für ausgewählte Bestellungen

Nissan setzt die Gewährung der Förderprämie fort, beschränkt sich dabei jedoch auf E-Autos, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 von Privatkundinnen und -kunden bestellt wurden. Kunden, die entsprechende Modelle wie den Ariya, Leaf und Townstar EV Kombi bis zum 31. Dezember ihre Erstzulassung erhalten, profitieren vom Umweltbonus in der vollen, bis dahin geplanten Höhe. Bei Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2024 wird die ursprünglich geplante reduzierte Umweltprämie angewendet. Nissan gewährt den Umweltbonus in der jeweiligen Höhe als zusätzlichen Rabatt auf den Fahrzeugpreis.

Renault: Erstattung des BAFA-Umweltbonus für Elektromodelle

Renault hat sich verpflichtet, für seine prämienberechtigten Elektromodelle Kangoo E-Tech, Megane E-Tech und Twingo E-Tech, den ursprünglich geplanten BAFA-Umweltbonus zu erstatten. Dies bedeutet, dass sich bei einer Neuzulassung bis zum Jahresende 2023 der Fahrzeugpreis um bis zu 6.750 Euro (netto) reduziert. Für Neuzulassungen nach diesem Datum wird der Bonus auf 4.500 Euro (netto) reduziert. Um in den Genuss dieser Maßnahme zu kommen, muss das Fahrzeug bis spätestens 17. Dezember 2023 bestellt und bis zum 31. März 2024 zugelassen werden. Renault zeigt damit ein klares Engagement, seine Kunden beim Kauf von Elektrofahrzeugen weiterhin zu unterstützen.

Skoda: Fortsetzung der vollen Förderung für frühzeitig bestellte E-Autos

Skoda sichert Kunden, die ihre E-Autos bis zum 15. Dezember 2023 bestellt haben, die Förderung in der vollen, ursprünglich geplanten Höhe zu. Für Fahrzeuge, deren Liefertermin bis zum 10. Januar 2024 bestätigt wurde und die noch vor Jahresende zugelassen werden, gewährt Skoda die bis vor Kurzem gültigen Förderbeträge. Bei Modellen wie dem Enyaq und Enyaq Coupé, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurden und ein bestätigtes Lieferdatum nach dem 11. Januar 2024 haben, zahlt Skoda den reduzierten BAFA-Fördersatz, der ab dem 1. Januar 2024 gelten sollte. Diese Maßnahme zeigt das Engagement von Skoda, den Umstieg auf Elektromobilität für ihre Kunden attraktiv zu gestalten.

Smart: Fortführung der Umweltprämie für elektrische Modelle

Smart, das zur Hälfte zu Mercedes gehört und inzwischen ein Joint-Venture von Mercedes und Geely ist, setzt sich ebenfalls für die Fortführung der Umweltprämie ein. Privatkundinnen und -kunden, die bis zum 31. Dezember 2023 einen Smart #1 oder Smart #3 neu zulassen, erhalten die volle Förderung in Höhe des Hersteller- und Bundesanteils, wie sie bis vor kurzem gültig war. Für Bestellungen, die noch in diesem Jahr erfolgen und erst 2024 zugelassen werden, gleicht smart den ursprünglich ab 1. Januar 2024 geplanten reduzierten Umweltbonus inklusive Herstelleranteil aus. Auch für Restbestands-Exemplare des elektrischen Smart Fortwo (Baureihe 453) gilt diese Regelung.

Stellantis: Umfassende Unterstützung bis Ende 2023

Stellantis tritt mit einem großzügigen Angebot hervor. Kunden, die bereits ein Fahrzeug der Marken Abarth, Citroën, DS Automobiles, FIAT, Jeep, Opel und Peugeot bestellt haben, erhalten den vollen Umweltbonus, sofern sie ihr Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2023 zulassen. Dies schließt auch jene Zulassungen ein, für die bisher keine Prämie beantragt wurde. Stellantis garantiert zudem für Bestellungen, deren Zulassungen bis zum 29. Februar 2024 erfolgen, den reduzierten Umweltbonus, der ab Januar 2024 gelten sollte. Dieser Bonus wird als zusätzlicher Nachlass auf den Fahrzeugpreis gewährt.

Subaru: Verlängerung des Umweltbonus bis 2024

Subaru reagiert ebenfalls auf das Ende des staatlichen Umweltbonus und bietet für den Subaru Solterra eine eigene Förderung an. Kunden, die bis spätestens 31. Januar 2024 einen Kaufvertrag abschließen und das Fahrzeug bis zum 29. Februar zulassen, erhalten die volle E-Auto-Prämie, die zum jeweiligen Zeitpunkt galt

Tesla: Weiterführung der Förderung für ausgewählte Modelle

Tesla hat angekündigt, die Förderung für ab dem 18. Dezember 2023 bestellte Exemplare des Model 3 und Y fortzuführen. Für Kunden, die ihre Fahrzeuge bis zum Jahresende ausgeliefert bekommen, wird Tesla den Herstelleranteil von 2.250 Euro beibehalten. Diese Maßnahme unterstreicht Teslas Engagement, die Elektromobilität weiterhin attraktiv zu gestalten.

Toyota und Lexus: Beibehaltung der Prämie

Toyota und Lexus setzen ihre Förderpolitik fort und bieten eine Prämie von bis zu 6.750 Euro für vollelektrische Fahrzeuge an. Dies gilt für Kunden, die bis einschließlich 31. Dezember 2023 ein Elektrofahrzeug kaufen. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Nettolistenpreis des jeweiligen Fahrzeugs. Diese Regelung gilt auch für Zulassungen nach dem 1. Januar 2024.

Volkswagen: Kulant und kundenorientiert

Volkswagen setzt auf Kulanz und übernimmt zusätzlich zum Herstelleranteil auch den bisherigen staatlichen Anteil des Umweltbonus. Diese Regelung gilt für Privatkunden in Deutschland, die vor dem 15. Dezember 2023 ein förderfähiges Fahrzeug aus der ID. Familie bestellt hatten. Kunden, die ihre Fahrzeuge noch in diesem Jahr ausgeliefert und zugelassen bekommen, können mit einer Förderung von bis zu 6.750 Euro rechnen. Bei Auslieferung und Zulassung im neuen Jahr, bis spätestens 31. März 2024, zahlt Volkswagen eine Prämie von bis zu 4.500 Euro.

Fazit: Hersteller springen ein und mildern die Folgen des Förderstops

Das unerwartete Ende des staatlichen Umweltbonus trifft viele Kundinnen und Kunden hart. Die schnelle Reaktion einiger Automobilhersteller zeigt jedoch, dass sie bereit sind, in dieser Übergangsphase zu unterstützen. Diese Maßnahmen sind ein positives Signal für die Elektromobilität und könnten dazu beitragen, das Vertrauen der Konsumenten in die Branche zu stärken. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich der Markt langfristig ohne staatliche Förderungen entwickeln wird.



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