Öffentliche Ladepunkte & THG-Quote: Regeln in Deutschland

Öffentliche Ladepunkte & THG-Quote INSTADRIVE ecarso

Öffentliche Ladepunkte am Firmenstandort

Elektrofahrzeuge im Firmenfuhrpark sind längst ein wichtiger Baustein moderner Mobilität. Doch nicht nur Fahrzeuge selbst sind für die THG-Quote relevant – auch öffentliche Ladepunkte können gemeldet und vermarktet werden. Für Unternehmen eröffnet sich damit die Chance, zusätzliche Erlöse zu erzielen, wenn sie Ladeinfrastruktur bereitstellen, die nicht nur Mitarbeitern, sondern auch externen Nutzern offensteht. Entscheidend ist dabei, die gesetzlichen und technischen Anforderungen in Deutschland genau zu kennen. Wir sehen sie uns in unserem heutigen Beitrag an.

Was bedeutet „öffentlich zugänglich“?

Grundvoraussetzung für die Teilnahme am THG-Markt ist, dass die Ladepunkte als öffentlich gelten. Das bedeutet: Jeder muss die Möglichkeit haben, die Ladesäule zu nutzen, nicht nur Firmenangehörige. Ein reiner Mitarbeiterparkplatz oder eine Wallbox im abgeschlossenen Bereich erfüllt diese Bedingung nicht. Auch wenn eine Schranke oder ein Zugangscode vorhanden ist, kann die Ladeeinrichtung als öffentlich eingestuft werden, sofern grundsätzlich alle Nutzer trotzdem Zugang erhalten können. Damit Unternehmen ihre Ladepunkte anerkennen lassen, ist eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur im Ladesäulenregister zwingend notwendig.

Anforderungen an Messung und Abrechnung

Damit ein Ladepunkt THG-fähig wird, müssen die abgegebenen Energiemengen exakt erfasst werden. Hier greift das deutsche Eichrecht: Alle kWh, die an Dritte abgegeben werden, müssen eichrechtskonform gemessen und gespeichert werden. Nur so können die Daten in die Abrechnung einfließen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Ladehardware und die eingesetzte Software entsprechende Nachweise erbringen. Besonders wichtig ist die lückenlose Dokumentation: Jede Ladesession muss mit Zeitstempel, Standort, Energiemenge und eindeutiger Ladepunkt-ID erfasst werden.

Rolle der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur fungiert als zentrale Registrierungsstelle für öffentliche Ladeinfrastruktur. Nur Ladepunkte, die dort im offiziellen Ladesäulenregister gemeldet sind, können später auch für die THG-Quote berücksichtigt werden. Unternehmen sollten daher bereits vor der Inbetriebnahme prüfen, ob ihre geplante Infrastruktur den gesetzlichen Meldepflichten genügt. Nachträgliche Registrierungen sind zwar möglich, können aber zu Verzögerungen bei der Anerkennung und Abrechnung führen.

Datenqualität und Schnittstellen

Neben der reinen Messung spielt auch die Datenqualität eine zentrale Rolle. Anbieter, die THG-Quoten vermarkten, benötigen vollständige und fehlerfreie Transaktionsdaten. Unternehmen mit mehreren Ladepunkten sollten deshalb ein Backend-System nutzen, das standardisierte Schnittstellen wie OCPP unterstützt. Nur so lassen sich die erforderlichen Datenpakete effizient an den Vermarkter übergeben. In der Praxis sind unvollständige Datensätze oder fehlerhafte Messwerte ein häufiger Grund, warum Quoten nicht anerkannt werden.

Wirtschaftlicher Nutzen für Unternehmen

Die Höhe der THG-Prämie für Ladepunkte hängt direkt von der Anzahl der abgegebenen Kilowattstunden ab. Im Gegensatz zu Fahrzeugen, bei denen ein pauschaler Wert zugrunde gelegt wird, ist die Abrechnung hier nutzungsabhängig. Je stärker die Ladepunkte ausgelastet sind, desto höher fällt der Erlös aus. Für Unternehmen mit Standorten in zentralen Lagen oder mit großem Durchgangsverkehr kann die Vermarktung von öffentlichen Ladepunkten daher eine interessante Einnahmequelle darstellen.

Typische Stolperfallen

In der Praxis gibt es einige Hürden, die Unternehmen beachten sollten. Dazu gehören Ladepunkte, die nicht korrekt bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind, unvollständige Transaktionsdaten oder fehlende Eichrechtskonformität. Auch halböffentliche Lösungen, bei denen nur ein eingeschränkter Nutzerkreis Zugriff hat, werden in der Regel nicht anerkannt. Flottenmanager sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und ihre Ladeinfrastruktur entsprechend planen.

Fazit: Chancen nutzen, Anforderungen kennen

Für Unternehmen in Deutschland bietet die Einbindung von Ladepunkten in das THG-System eine zusätzliche Möglichkeit, Erlöse zu generieren und gleichzeitig den Ausbau der Elektromobilität aktiv zu unterstützen. Voraussetzung ist allerdings, dass Ladepunkte als öffentlich gelten, ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur registriert sind, eichrechtskonform messen und vollständige Transaktionsdaten liefern. Wer diese Kriterien erfüllt, kann seine Ladeinfrastruktur nicht nur für die eigene Flotte nutzen, sondern auch einen messbaren Beitrag zur Energiewende leisten.

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Simona Marino
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