E-Auto kostenlos parken Österreich

Wer sich ein Elektroauto zulegt, kann sich über vielerlei Vorteile freuen. Neben jeder Menge Fahrspaß und einem guten Gewissen der Umwelt gegenüber, genießen Fahrer von E-Fahrzeugen nämlich auch zahlreiche finanzielle Vorteile. Vorsteuerabzug, kein Sachbezug und günstiges Laden entlasten die Geldbörse, und in einigen Städten und Gemeinden Österreichs dürfen (reine) E-Autos sogar gratis parken.

Hier kannst du dir einen Überblick über die betreffenden Städte und Gemeinden verschaffen und sehen, ob E-Fahrzeuge auch an den für dich relevanten Orten bevorzugt behandelt werden.

kostenloses Parken in Deutschland

Kostenloses Parken mit dem Elektroauto

Wir sehen uns die aktuelle Park-Situation in den österreichischen Bundesländern genauer an:

Wien

In Wien gibt es keine generellen Parkgebührenbefreiungen für Elektroautos. Allerdings dürfen Elektroautos während des Ladevorgangs an öffentlichen Ladestationen kostenlos parken. Es wird empfohlen, eine Parkscheibe zu verwenden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Weitere Informationen gibt es hier.

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Niederösterreich

Krems
Seit 1. Juli 2016 sind Besitzer von E-Autos von der Entrichtung der Parkgebühr in der Blauen und Grünen Zone befreit. Hierbei ist zu beachten, dass in der Blauen Zone zum Nachweis der Parkdauer eine Parkuhr gestellt werden muss.
Falls das Fahrzeug keine Kennzeichentafel mit grüner Schrift auf weißem Hintergrund besitzt, ist für das gebührenfreie Parken eine Kopie des Zulassungsscheins ohne personenbezogene Daten (geschwärzt) hinter der Windschutzscheibe erforderlich.
Weitere Informationen findest du hier.

Melk
Fahrer von Elektrofahrzeugen, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Betriebsstandort ihres Unternehmens in der Stadtgemeinde Melk haben, können bei der Stadtgemeinde eine Gratis-Parkkarte beantragen. Die Parkdauer mit entsprechender Parkkarte in der Windschutzscheibe ist auf die Höchstparkdauer in der entsprechenden Zone beschränkt. Die Ankunftszeit muss auf einer Parkuhr erkennbar sein.
Weitere Informationen findest du hier.

Neunkirchen
Fahrzeuge der Klassen L, M1 und N1 mit reinem Elektroantrieb, die ein spezielles grünes Kennzeichen haben, müssen in Kurzparkzonen keine Gebühren zahlen. Die maximale Parkdauer bleibt aber gültig. Bitte lege eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe.
Weitere Informationen findest du hier.

Oberösterreich

Linz
Alle Elektroautos mit einem Kennzeichen in grüner Schrift dürfen ab 13. Juni 2017 in gebührenpflichten Kurzparkzonen gratis parken. Anstelle des Parkscheins muss eine Parkuhr oder ein gleichwertiges Hilfsmittel zum Nachweis der Ankunftszeit verwendet werden. Das Gratisparken mit einem Elektroauto in Verwendung mit einer Parkuhr ist dann bis zur Höchstparkdauer der jeweiligen Kurzparkzone rechtlich möglich.
UPDATE: Das kostenlose Parken für Elektroautos ist inzwischen leider nicht mehr möglich.
Weitere Informationen findest du hier.

Wels
Elektroautos sind von der Gebührenpflicht ausgenommen, wobei jene Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen automatisch befreit sind und jene mit schwarzer Schrift einen Antrag durch den Fahrzeugbesitzer mit Vorlage von Typen- und Zulassungsschein erfordern. Davon unberührt bleibt die jeweils gültige Höchstparkdauer, wobei der Beginn der Parkzeit mittels "Parkuhr" oder dergleichen anzuzeigen ist.
UPDATE: Das kostenlose Parken für Elektroautos ist inzwischen leider nicht mehr möglich.
Weitere Informationen findest du hier.

Burgenland

Eisenstadt
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit weißen Kennzeichentafeln mit grüner Schrift sind in Eisenstadt von der Parkgebühr in der gebührenpflichten Kurzparkzone befreit. Es ist jedoch notwendig, mittels gut sichtbarer Parkscheibe die Ankunft am Parkplatz anzuzeigen.
Besitzer von E-Fahrzeugen ohne grünes Kennzeichen sind ebenfalls von der Gebührenpflicht in der Kurzparkzone befreit, müssen jedoch die Befreiung im Magistrat beantragen und dann die ausgestellte Karte gemeinsam mit der Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen.
Weitere Informationen findest du hier.

Steiermark

Graz
Elektrofahrzeuge sind von der Parkgebühr befreit. Auf Antrag stellt das Parkgebührenreferat eine entsprechende Befreiungsbescheinigung aus. In den Kurzparkzonen muss trotz Befreiung von der Parkgebühr die maximale Parkdauer eingehalten werden (es ist zusätzlich eine Parkscheibe zu verwenden). Elektrofahrzeuge bzw. Plug-in-Fahrzeuge benötigen auch nach Einführung der neuen Kfz-Kennzeichen mit grüner Schrift eine entsprechende Befreiungsbescheinigung.
UPDATE: Das kostenlose Parken für Elektroautos ist inzwischen leider nicht mehr möglich.
Weitere Informationen findest du hier.

Gleisdorf
Für E-Fahrzeuge entfällt die Gebührenpflicht. Bei grünem Kennzeichen entfällt auch die Parkgenehmigung seitens der Stadtgemeinde Gleisdorf.
UPDATE: Das kostenlose Parken für Elektroautos ist inzwischen leider nicht mehr möglich.
Weitere Informationen findest du hier.

Weiz
Autos mit Elektromotoren parken im Weizer Stadtgebiet gratis. Die dafür notwendige Ausnahmegenehmigung wird unter Vorlage des Zulassungsscheins bei der Stadtpolizei Weiz, Hauptplatz 7, ausgefertigt.
UPDATE: Das kostenlose Parken für Elektroautos ist inzwischen leider nicht mehr möglich.
Weitere Informationen findest du hier.

Hartberg
Die Kurzparkzone in Hartberg gilt nicht für Elektrofahrzeuge, sofern diese jeweils mit der von der Stadt Hartberg auf Antrag ausgestellten Plakette gekennzeichnet sind. Der Antrag ist jedoch nur für Elektroautos ohne grünes Kennzeichen notwendig. Besitzer eines grünen Kennzeichens brauchen keinen Antrag zu stellen.
Weitere Informationen findest du hier.

Kärnten

Klagenfurt
Für Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb entfällt die Gebührenpflicht in der Klagenfurter Kurzparkzone, sofern diese mit einer Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs. 4 Z 5 KFG 1967 (grüne Schrift auf weißem Grund) oder einem autorisierten Aufkleber gekennzeichnet sind. Den autorisierten Aufkleber erhält man im Rathaus nach Vorlage des Zulassungsscheins. Die Ankunftszeit muss angezeigt werden. Die maximale Parkdauer beträgt gemäß StVO 3 Stunden.
Weitere Informationen findest du hier.

Villach
Alle Elektrofahrzeuge, die mit einem amtlichen österreichischen Kennzeichen für E-Autos in grüner Schrift, oder einem Parkpickerl deutlich gekennzeichnet sind parken in Kurzparkzonen gratis. Das Pickerl für Kfz ohne E-Kennzeichen erhält man im Rathaus der Stadt. Damit parken alle reinen E-Fahrzeuge, auch jene mit Pickerln anderer Städte in allen Kurzparkzonen der Stadt gratis. Die maximale Parkzeit beträgt drei Stunden. Die Ankunftszeit ist sichtbar zu vermerken. Zu beachten ist, dass auf den grün markierten Parkflächen nur gratis geparkt werden darf, wenn das E-Fahrzeug gerade aufgeladen wird.
Weitere Informationen findest du hier.

St. Veit
Seit dem 1. April 2017 können Elektrofahrzeuge mit dem grünen Kfz-Kennzeichen (grüne Schrift auf weißem Hintergrund) in der Kurzparkzone ohne Parkplakette kostenlos parken.
E-Autofahrer müssen lediglich die Ankunftszeit anzeigen und können die gebührenpflichtigen Zonen innerhalb der maximal zulässigen Parkdauer kostenfrei nutzen.
Weitere Informationen findest du hier.

Wolfsberg
Elektroauto-Fahrer können beim Umweltamt eine Gratis-Parkplakette beantragen. Diese berechtigt zum kostenlosen Parken während der jeweiligen maximalen Parkdauer.
Weitere Informationen findest du hier.

Salzburg

Zell am See
Das Parken für Elektroautos ist in gebührenpflichtigen Zonen gebührenfrei. Als Nachweis der Gebührenbefreiung gilt das grüne E-Kennzeichen oder eine Ausnahmebewilligung, welche von der Stadtgemeinde Zell am See über Antrag unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises ausgestellt wird. Trotz der Gebührenbefreiung gilt aber die Kurzparkzonenregelung. E-Fahrzeuge sind demnach im Bereich der gebührenpflichtigen Kurzparkzone mit einer Parkscheibe zu kennzeichnen und dürfen maximal bis zur höchst zulässigen Parkdauer abgestellt werden.
Weitere Informationen findest du hier.

Tirol

Innsbruck
Elektrofahrzeuge sind in Innsbruck von der Gebührenpflicht befreit. Für Elektrofahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen muss nichts unternommen werden, um die Befreiung von der Parkabgabepflicht in Anspruch nehmen zu können.
Elektrofahrzeuge mit herkömmlichem Kennzeichen, benötigen weiterhin eine Bestätigung über die Befreiung von der Parkabgabepflicht, um diese in Anspruch nehmen zu können. Diese Bestätigung erhält man auf Antrag kostenlos im Referat Parkraumbewirtschaftung. In den Innsbrucker Kurzparkzonen unterliegen Elektrofahrzeuge weiterhin der verordneten Höchstparkdauer (entweder 90 oder 180 Minuten), sodass beim Parken in Kurzparkzonen zum Nachweis der Einhaltung dieser Höchstparkdauer die Anbringung einer Parkuhr im Fahrzeug erforderlich ist!
UPDATE: Inzwischen sind die Vergünstigungen für Elektroautofahrer leider zurückgenommen worden.
Weitere Informationen findest du hier.

Wörgl
Sofern das verwendete Elektroauto eine grüne Nummerntafel besitzt, kann man es in Wörgl in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone parken. Man ist somit von der Gebühr, jedoch nicht von der Zeitbeschränkung befreit. Bei Abstellen des Fahrzeuges muss daher eine Parkuhr gestellt werden.
Ohne grüne Nummerntafel, ist eine Parkkarte erforderlich. Diese muss bei der Stadtpolizei beantragt werden und ist zwei Jahre lang gültig. Auch hier gilt wieder eine Befreiung von der Gebühr, jedoch nicht von der limitierten Parkdauer.
UPDATE: Das kostenlose Parken für Elektroautos ist inzwischen leider nicht mehr möglich.
Weitere Informationen findest du hier.

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Simona Marino
Key Account Management

Allgemeine Tipps zum Parken und Laden von Elektroautos

Ladezeit

Immer auf eine Begrenzung der maximalen Ladezeit achten. Wenn dein Auto geladen ist, solltest du es von der Ladesäule entfernen, um anderen Benutzern den Zugang zu ermöglichen.

Standorte

Nicht alle Ladesäulen bieten kostenloses Parken. Einige befinden sich vielleicht in Parkhäusern oder auf privaten Parkplätzen, die Gebühren erheben.

Zuparken

Es ist wichtig, nur dann an einer Elektroladesäule zu parken, wenn du tatsächlich lädst. Ansonsten könnte es von anderen Elektrofahrzeug-Besitzern, die laden möchten, als rücksichtslos empfunden werden, außer natürlich, Parken ohne zu laden ist explizit erlaubt.

Aktualität

Richtlinien und Vorschriften können sich ändern. Es wäre ratsam, die aktuellsten Informationen von der offiziellen Website der Stadt, der Gemeinde oder von anderen vertrauenswürdigen Quellen zu überprüfen, bevor du dich darauf verlässt, kostenlos zu parken.

Apps

Es gibt zahlreiche Apps und Websites, die Informationen zu Ladesäulen, Verfügbarkeit, Parken und gegebenenfalls zu den damit verbundenen Kosten bieten. Beispiele dafür sind "ChargeMap", "EvMap" oder "PlugShare".

Verkehrszeichen

Elektromobilität hat zu einer Reihe neuer Verkehrszeichen geführt. Informiere dich über die neuen Schilder in Österreich. 


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