
Warum die THG-Prämie für Schwerlastflotten 2025 besonders interessant ist
Transportunternehmen stehen vor der doppelten Herausforderung, ihre Flotte zu elektrifizieren und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit zu sichern. Die THG-Prämie für Schwerlastflotten kann dabei eine wichtige Rolle spielen: Sie eröffnet die Möglichkeit, jährlich zusätzliche Erlöse aus der CO₂-Einsparung elektrischer Nutzfahrzeuge zu erzielen. Diese Erlöse sind keine staatliche Förderung, sondern ergeben sich aus dem Handel mit Emissionszertifikaten – die Höhe variiert je nach Marktpreis und Vertragsmodell. In diesem Artikel erfährst du, auf welcher rechtlichen Grundlage die THG-Prämie beruht, welche Fahrzeugklassen berechtigt sind, wie sich die Prämien berechnen und welche Schritte Unternehmen setzen können, um das volle Potenzial auszuschöpfen.
Was steckt rechtlich hinter der THG-Prämie und wer ist zuständig?
Die THG-Prämie basiert auf der Verordnung 38. BImSchV (Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung).
Die THG-Prämie basiert auf der Verordnung Nummer 38. BImSchV (Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung) und ergänzt das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie ist die rechtliche Grundlage für den sogenannten THG-Quotenmechanismus.
Mineralölunternehmen müssen den durchschnittlichen CO₂-Ausstoß ihrer in Verkehr gebrachten Kraftstoffe jährlich um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz reduzieren. Wenn sie das nicht selbst erreichen, kaufen sie Zertifikate von anderen Akteuren – zum Beispiel von Unternehmen mit elektrischen Fahrzeugen oder Ladeinfrastruktur, die nachweislich CO₂ einsparen.
Für Flottenbetreiber bedeutet das: Die durch den Betrieb von E-Fahrzeugen eingesparte CO₂-Menge kann monetarisiert werden. Das Umweltbundesamt (UBA) bescheinigt auf Antrag die anrechenbare Strommenge bzw. CO₂-Einsparung – diese UBA-Bescheinigung ist Grundvoraussetzung für den Zertifikateverkauf.
Die THG-Quote ist der gesetzlich vorgeschriebene Prozentsatz, um den Mineralölunternehmen ihre Emissionen jährlich senken müssen. Sie steigt schrittweise an.
Die THG-Prämie ist das Ergebnis des darauf aufbauenden Marktsystems – also der Erlös, den ein Unternehmen erzielt, wenn es seine CO₂-Einsparung an ein quotenverpflichtetes Unternehmen verkauft.
Damit ist die THG-Prämie kein staatlicher Zuschuss, sondern ein bewusst eingeführtes marktbasiertes Instrument der Klimapolitik: Unternehmen, die früh auf Elektromobilität setzen, profitieren finanziell von einem System, das eigentlich die großen Emittenten zu mehr CO₂-Minderung anhalten soll.
Welche Fahrzeugklassen berechtigen dich zur Teilnahme am THG-Quoten-System?
Anspruch haben batterieelektrische Fahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 sowie Busse der Klasse M3 – also auch Schwerlastflotten.
Nur rein batterieelektrische Fahrzeuge dürfen am THG-Quoten-System teilnehmen. Förderfähig sind Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw), N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t), N2 (mittlere Nutzfahrzeuge bis 12 t), N3 (Schwerlastfahrzeuge über 12 t) und M3 (Busse).
Die Anrechnung erfolgt immer pro Fahrzeug und pro Kalenderjahr. Dabei gelten festgelegte Schätzwerte, die je nach Fahrzeugklasse stark variieren – bei Schwerlastflotten liegen sie deutlich höher als bei Pkw, weil der Energieverbrauch und damit auch die CO₂-Einsparung entsprechend größer sind.
Wie hoch fällt die THG-Prämie für Schwerlastflotten wirklich aus?
Für E-Lkw lohnt sich die THG-Prämie besonders – sie bringt ein Vielfaches dessen, was Pkw erhalten.
Die Höhe der THG-Prämie ergibt sich aus der vom Umweltbundesamt festgelegten Strommenge, die einem Fahrzeugtyp pauschal zugerechnet wird. Diese sogenannten Schätzwerte spiegeln den durchschnittlichen Stromverbrauch pro Fahrzeugklasse wider. Sie werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst, derzeit gelten folgende Werte:
- M1 (Pkw): 2,0 Megawattstunden
- N2 (mittlere Lkw): 20,6 Megawattstunden
- N3 (schwere Lkw): 33,4 Megawattstunden
Auf Basis dieser Schätzwerte wird berechnet, wie viel CO₂-Emissionen ein Elektrofahrzeug im Vergleich zu einem fossilen Fahrzeug vermeidet. Diese Einsparung wird in handelbare Zertifikate umgerechnet, die quotenverpflichtete Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erwerben, um ihre gesetzlichen Zielvorgaben zu erfüllen.
Für die Praxis bedeutet das: Der Marktpreis für THG-Zertifikate variiert. Für das Jahr 2025 liegt er im B2B-Bereich aktuell bei geschätzten 80 Euro pro Megawattstunde. Das ist kein fixer Wert, sondern eine branchenübliche Annahme auf Basis aktueller Vertragsmodelle. Daraus ergeben sich beispielhaft folgende Erlöse:
- N2 (20,6 MWh × 80 €/MWh) = rund 1.648 Euro pro Jahr
- N3 (33,4 MWh × 80 €/MWh) = rund 2.672 Euro pro Jahr
Zum Vergleich: Ein Elektro-Pkw der Klasse M1 kommt bei gleichem Marktpreis auf etwa 160 Euro. Diese Werte verdeutlichen, wie stark sich die THG-Prämie in Abhängigkeit von der Fahrzeugklasse unterscheidet.
Steigen die Marktpreise für THG-Zertifikate, können die Erlöse entsprechend höher ausfallen. Umgekehrt sinken sie bei einem Überangebot am Markt. Da diese Preisbildung nicht staatlich geregelt ist, sondern auf freiem Handel basiert, sollten Transportunternehmen mit realistischen Bandbreiten kalkulieren und sich vertraglich gegen Preisschwankungen absichern.
Übersicht: THG-Prämien je Fahrzeugklasse (Schätzung 2025)
Alle Werte sind Annahmen und dienen der Orientierung. Die tatsächlichen Erlöse hängen vom Marktpreis für THG-Zertifikate, Vertragsmodell und Anbieter ab.
Diese Übersicht zeigt, wie stark sich die THG-Prämien zwischen Pkw, mittleren und schweren Nutzfahrzeugen unterscheiden. Während sich für Elektro-Lkw bereits spürbare Zusatzerlöse erzielen lassen, können Transportunternehmen ihr Potenzial zusätzlich steigern, wenn sie auch den Strom ihrer öffentlichen Ladeinfrastruktur in den Zertifikatehandel einbringen.
Wie kannst du mit Ladeinfrastruktur zusätzliche THG-Erlöse erzielen?
Nur öffentlich oder teilöffentlich zugängliche, eichrechtskonforme Ladepunkte mit Registrierung bei der BNetzA sind für die THG-Prämie anrechenbar.
Neben den fahrzeugbezogenen Schätzwerten für E-Lkw können Unternehmen auch den an öffentlichen Ladepunkten abgegebenen Strom in den THG-Quotenhandel einbringen. Damit das funktioniert, müssen die Ladepunkte bestimmte gesetzliche und technische Anforderungen erfüllen. Private Depot- oder Hofladepunkte, die ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt werden, sind davon ausgeschlossen.
Anrechenbar ist nur Strom, der an Ladepunkten abgegeben wird, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Registrierung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA)
Eichrechtskonforme Messung des abgegebenen Stroms
Bezahlmöglichkeiten für Dritte (z. B. Karte oder App)
Standardisierte Datenschnittstelle zur Übermittlung der Ladevorgänge
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann jede abgegebene Kilowattstunde Strom quotenfähig abgerechnet werden. Bei einem geschätzten aktuellen Marktwert von rund 6 Cent pro Kilowattstunde ergibt sich folgendes Beispiel:
Ein mittelgroßer Ladepark, der jährlich 100 000 kWh öffentlich abgegebenen Strom liefert, kann etwa 6 000 Euro zusätzliche THG-Erlöse generieren. In Kombination mit der fahrzeugbezogenen Prämie ergibt sich so ein deutlich höheres Gesamtergebnis – ohne zusätzliche Förderung, rein durch die Vermarktung der CO₂-Einsparung.
Damit die Abwicklung reibungslos funktioniert, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Vermarkter wie EMOVY, dem B2B-Profi für die THG-Quote.
EMOVY ist der B2B-Partner für Unternehmen, die ihre THG-Quote professionell und ohne Aufwand vermarkten möchten. Das Unternehmen steht für Fairness durch transparente Verträge mit garantierten Festpreisen und sorgt für Zeitersparnis dank einfachem Datenaustausch ohne Plattformpflicht. Die Erlöse sind planbar und frei von Marktrisiken, da EMOVY feste Abnahmepreise garantiert. Gleichzeitig bleibt das System flexibel: Die Abrechnung richtet sich nach der jeweiligen Unternehmensstruktur, egal ob Einzelbetrieb oder Konzern. Ergänzt wird das Angebot durch persönliche Beratung auf Augenhöhe – mit einem festen Ansprechpartner, der den gesamten Prozess begleitet.
Wie wirkt sich die THG-Prämie steuerlich und bilanziell aus?
Die THG-Prämie gilt für Unternehmen als Betriebseinnahme und mindert indirekt die laufenden Fuhrparkkosten.
Für Unternehmen und Flottenbetreiber gilt die THG-Prämie als sonstiger betrieblicher Ertrag. Sie erhöht damit den steuerpflichtigen Gewinn, senkt aber gleichzeitig die laufenden Kosten pro Fahrzeug. Wirtschaftlich betrachtet wirkt sie wie eine Erlösposition, die den Betrieb der Elektro-Lkw günstiger macht.
In der Buchhaltung wird die THG-Prämie meist als Einnahme aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten erfasst und im Jahr der Auszahlung verbucht. Bei großen Fuhrparks empfiehlt sich eine separate Ertragskontierung, um Transparenz zu schaffen und die Entwicklung über mehrere Jahre nachvollziehen zu können.
Unternehmen, die zusätzlich Ladeinfrastruktur betreiben, sollten darauf achten, dass Erlöse aus dem Stromverkauf und aus Fahrzeugzertifikaten getrennt ausgewiesen werden. Eine klare Trennung erleichtert die steuerliche Behandlung und ermöglicht eine bessere Wirtschaftlichkeitsbewertung der gesamten Flotte.
Wie läuft die Beantragung der THG-Prämie für Schwerlastflotten ab?
Die Beantragung erfolgt jährlich, ist aber für Unternehmen mit professionellem Partner einfach und weitgehend automatisiert.
Für den Erhalt der THG-Prämie müssen Flottenbetreiber einmal jährlich die Fahrzeugdaten an einen zertifizierten Vermarkter übermitteln, der die Einreichung beim Umweltbundesamt übernimmt. Der Prozess ist klar definiert und lässt sich bei guter Organisation in wenigen Schritten abwickeln.
- Fahrzeugscheine bereitstellen
Für jedes Fahrzeug der Flotte wird die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt. Sie dient als Nachweis für den elektrischen Antrieb. - Datenübermittlung an Vermarkter
Unternehmen beauftragen einen Dienstleister, der die Datenerfassung und die vollständige Antragstellung übernimmt. Bei Anbietern wie EMOVY erfolgt die Übermittlung über individuelle, datenschutzkonforme Kanäle. - Einreichung beim Umweltbundesamt (UBA)
Der Vermarkter reicht die Antragsdaten beim UBA ein. Dort wird die anrechenbare Strommenge bescheinigt. Diese Bescheinigung bildet die Grundlage für den späteren Zertifikatehandel. - Verkauf der Zertifikate am Markt
Nach erfolgreicher Bescheinigung verkauft der Vermarkter die Zertifikate an quotenverpflichtete Unternehmen, meist Mineralölkonzerne oder Energieversorger. - Auszahlung an das Unternehmen
Nach Abschluss des Verkaufs erfolgt die Auszahlung an den Flottenbetreiber. Der Zeitpunkt kann je nach Anbieter variieren, liegt aber in der Regel zwischen Februar und Mai des Folgejahres.
Wichtig ist, dass der Antrag fristgerecht gestellt wird. Nach aktueller Rechtslage müssen die Daten bis spätestens 15. November des laufenden Jahres beim Umweltbundesamt eingereicht sein. Viele Anbieter setzen interne Fristen etwas früher an, um eine sichere Bearbeitung zu gewährleisten.
Ein professioneller Vermarkter wie EMOVY übernimmt dabei sämtliche administrativen Schritte – von der Datenerfassung über die Kommunikation mit dem UBA bis zur Auszahlung. Für Unternehmen mit großen Flotten bietet das nicht nur Zeitersparnis, sondern auch Planungssicherheit, da EMOVY mit festen Abnahmepreisen arbeitet und alle Marktrisiken absichert.
So lässt sich die THG-Prämie ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand realisieren – als stabiler, planbarer Erlösbestandteil in der Jahresbilanz.
Welche Risiken oder Unsicherheiten gibt es bei der THG-Prämie?
Marktpreise, regulatorische Änderungen und Bescheinigungsverfahren können die Höhe der THG-Erlöse beeinflussen.
Die THG-Prämie ist, wie schon erwähnt, kein fester Förderbetrag, sondern das Ergebnis eines marktbasierten Systems. Für Betreiber von Schwerlastflotten bedeutet das, dass die Erlöse von Faktoren abhängen, die sich nur bedingt beeinflussen lassen.
Ein entscheidender Punkt ist der Marktpreis für THG-Zertifikate. Dieser schwankt je nach Angebot und Nachfrage. Wenn viele Anbieter ihre Zertifikate gleichzeitig verkaufen, sinkt der Preis. Wird das Angebot knapper oder die gesetzlich geforderte Quote erhöht, kann der Preis dagegen steigen. Für Unternehmen, die mit stabilen Budgets arbeiten, sind feste Abnahmepreise die sicherere Lösung.
Auch das Bescheinigungsverfahren des Umweltbundesamts spielt eine Rolle. Wenn technische Nachweise oder Fahrzeugdaten nicht vollständig eingereicht werden, kann sich die Bearbeitung verzögern. Bei großen Flotten mit vielen Fahrzeugen ist daher eine saubere Datenerfassung besonders wichtig.
Ein weiteres Risiko liegt in der Gesetzgebung. Änderungen an der 38. BImSchV oder neue Berechnungsmethoden für Schätzwerte können langfristig die Höhe der Prämien beeinflussen. Solche Anpassungen treten meist nicht kurzfristig in Kraft, sollten aber in der strategischen Fuhrparkplanung berücksichtigt werden.
Schließlich sind auch die Vertragsbedingungen der Vermarkter relevant. Manche Anbieter werben mit hohen Auszahlungssummen, behalten aber hohe Provisionen ein oder verlängern Verträge automatisch. Für gewerbliche Flottenbetreiber ist deshalb eine transparente Preisgestaltung entscheidend.
Ein professioneller Anbieter wie Emovy arbeitet mit festen Abnahmepreisen und übernimmt die Marktrisiken durch abgesicherte Verträge mit quotenverpflichteten Käufern. Diese sogenannten Back-to-Back-Verträge bedeuten, dass Emovy die THG-Zertifikate seiner Kunden erst dann vermarktet, wenn bereits ein verbindlicher Abnahmevertrag mit einem quotenverpflichteten Käufer besteht. Dadurch werden Preisschwankungen ausgeschlossen, und das Unternehmen kann seinen Kunden planbare Erlöse garantieren.
So bleibt die THG-Prämie auch für Schwerlastflotten ein stabiles Zusatzelement der Fuhrparkökonomie, wenn die administrativen und vertraglichen Grundlagen sorgfältig gewählt sind.
Checkliste THG-Prämie für Fuhrparkleiter
Marktpreise, regulatorische Änderungen und Bescheinigungsverfahren können die Höhe der THG-Erlöse beeinflussen.
Damit die Beantragung der THG-Prämie reibungslos funktioniert, sollten Unternehmen die internen Prozesse klar strukturieren. Eine gute Vorbereitung spart Zeit, vermeidet Rückfragen und sorgt dafür, dass alle Fristen eingehalten werden. Die folgende Übersicht zeigt, welche Punkte Flottenbetreiber bei der jährlichen Antragstellung berücksichtigen sollten.
Checkliste für die Beantragung der THG-Prämie
Diese Checkliste dient als Orientierung für Unternehmen, die ihre THG-Prozesse strukturieren möchten. Sie ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung, zeigt aber die zentralen organisatorischen Schritte, um das volle Erlöspotenzial auszuschöpfen.
Fazit: Warum die THG-Prämie für Schwerlastflotten jetzt relevant ist
Die THG-Prämie für Schwerlastflotten ist kein Bonusprogramm, sondern Teil eines marktbasierten Klimaschutzinstruments. Sie bietet Transportunternehmen die Möglichkeit, wirtschaftliche Vorteile aus ihrer CO₂-Einsparung zu ziehen und so die Elektrifizierung der Flotte besser zu finanzieren. Entscheidend ist, die administrativen Prozesse konsequent zu strukturieren und mit einem erfahrenen Partner wie EMOVY zusammenzuarbeiten, der die Vermarktung professionell und risikoarm abwickelt. Wer seine Daten sauber verwaltet, Fristen beachtet und auf transparente Verträge setzt, kann sich jedes Jahr über verlässliche Zusatzerlöse freuen – und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
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Simona Marino
Verkaufsleiterin
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