
Warum lohnt sich ein Blick auf die Vorteile von E-LKWs?
Der Straßengüterverkehr in Deutschland steht unter enormem Kostendruck. Dieselpreise, Maut und steigende Abgaben belasten die Kalkulation vieler Speditionen spürbar. Gleichzeitig eröffnen batterieelektrische LKW neue Chancen, nicht nur bei den Betriebskosten, sondern auch durch Zusatzerlöse über die THG-Quote. Wer genauer hinschaut, erkennt: E-LKWs bieten in Deutschland handfeste Vorteile, die klar gesetzlich geregelt und für Unternehmen planbar sind. Wir zeigen sie dir in diesem Beitrag.
Welche Mautregelungen gelten aktuell für E-LKWs in Deutschland?
Bis Ende 2025 volle Befreiung, ab 2026 deutliche Vergünstigung.
Die Mautpflicht für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen gilt in Deutschland seit dem 1. Juli 2024. Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t sind mautpflichtig, sofern sie für den Güterverkehr verwendet werden.
Im Zuge des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften wurde festgelegt:
Elektro- bzw. emissionsfreie LKW sind bis zum 31. Dezember 2025 vollständig von der Maut befreit.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für diese Fahrzeuge ein reduzierter Mautsatz: Sie zahlen 25 % der Infrastrukturkosten plus die regulären Anteile für Lärm und Luftverschmutzung.
Emissionsfreie Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 4,25 t bleiben dauerhaft komplett von der Mautpflicht ausgenommen.
Zusätzlich gibt es seit dem 1. Dezember 2023 eine CO₂-Komponente in der LKW-Maut. Der Mautsatz wird seitdem je Kilometer auch nach der CO₂-Emissionsklasse des Fahrzeugs gestaffelt. Diesel- und Benzin-LKW zahlen dadurch spürbar mehr, während E-LKW von diesem Aufschlag befreit sind.
In den aktuellen Tariftabellen (Stand 1. Juli 2024) sind die Bestandteile „Infrastruktur“, „Luftverschmutzung“, „Lärm“ und „CO₂-Emissionen“ getrennt ausgewiesen. Für LKW mit Euro-6-Norm in der Klasse 3,5 bis 7,49 t liegt zum Beispiel der Infrastrukturanteil bei 5,2 Cent pro Kilometer, der CO₂-Anteil bei 1,4 Cent und der Anteil für Luft bei 1,1 Cent.
Politisch ist derzeit keine Abschaffung der Vergünstigungen geplant. Der Bundestag berichtet, dass die Bundesregierung keine Änderungen am Status von E-LKW vorsieht.
Auf EU-Ebene gibt es zudem Überlegungen, die Befreiung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge sogar bis 2031 auszuweiten. Sollte dieser Vorschlag umgesetzt werden, könnte Deutschland die bestehenden Vorteile noch länger aufrechterhalten.
In Summe bestehen für E-LKW in Deutschland aktuell klare Vorteile im Mautsystem – mit gesetzlich verankerter Befreiung, moderater Übergangsregelung und einer verlässlichen Planungsperspektive.
Wie wirkt sich die CO₂-Bepreisung auf Speditionen aus?
Steigende Kosten treffen Diesel-LKW, E-LKWs bleiben verschont.
Seit dem 1. Dezember 2023 ist die CO₂-Emissionsklasse ein eigenes Tarifmerkmal der Lkw-Maut. Der Mautsatz pro Kilometer hängt damit zusätzlich davon ab, wie viel CO₂ ein Fahrzeug ausstößt. Parallel dazu gilt die ausgeweitete Mautpflicht für Nutzfahrzeuge über 3,5 t seit dem 1. Juli 2024; die Mauttarife werden dabei in ihre Bestandteile (Infrastruktur, Luft, Lärm, CO₂) aufgeschlüsselt.
Für die Praxis bedeutet das: Diesel- und Gasmotor-Lkw zahlen je nach CO₂-Emissionsklasse spürbar unterschiedliche Sätze. Fahrzeuge ohne nachgewiesene CO₂-Daten werden standardmäßig der ungünstigsten Klasse 1 zugeordnet. Wer bessere Werte nachweist, kann in die Klassen 2–4 eingestuft werden und reduziert damit den CO₂-Anteil der Maut. Emissionsfreie Lkw gelten als Klasse 5; sie zahlen bis Ende 2025 keine Maut und ab 2026 nur den reduzierten Infrastrukturanteil plus Luft/Lärm, der CO₂-Anteil entfällt weiterhin.
Wichtig für Speditionen ist der Nachweisweg: Die korrekte CO₂-Klasse lässt sich über den Emissionsklassen-Finder im Toll-Collect-Kundenportal prüfen und ggf. beantragen. Benötigt werden in der Regel Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Herstellerunterlagen wie CoC (Certificate of Conformity) oder CIF (Customer Information File). Fehlen die spezifischen CO₂-Angaben (z. B. bei älteren Fahrzeugen), ist eine Einstufung in bessere Klassen meist nicht möglich; ohne Nachweis bleibt Klasse 1.
Konsequenz: Wer seine Flotte dokumentationsseitig „sauber“ hat und berechtigte Verbesserungen (Klasse 2–4) nachweist, senkt den CO₂-Mautanteil unmittelbar. Wer nichts nachweist, zahlt automatisch die höchste CO₂-Einstufung. E-Lkw sind von der CO₂-Komponente nicht betroffen und behalten damit einen kalkulatorischen Vorteil gegenüber Verbrennern.
Welche Mautregelungen gelten aktuell für E-LKWs in Deutschland?
Bis Ende 2025 volle Befreiung, ab 2026 deutliche Vergünstigung.
Die Mautpflicht für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen gilt in Deutschland seit dem 1. Juli 2024. Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t sind mautpflichtig, sofern sie für den Güterverkehr verwendet werden.
Im Zuge des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften wurde festgelegt:
Elektro- bzw. emissionsfreie LKW sind bis zum 31. Dezember 2025 vollständig von der Maut befreit.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für diese Fahrzeuge ein reduzierter Mautsatz: Sie zahlen 25 % der Infrastrukturkosten plus die regulären Anteile für Lärm und Luftverschmutzung.
Emissionsfreie Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 4,25 t bleiben dauerhaft komplett von der Mautpflicht ausgenommen.
Zusätzlich gibt es seit dem 1. Dezember 2023 eine CO₂-Komponente in der LKW-Maut. Der Mautsatz wird seitdem je Kilometer auch nach der CO₂-Emissionsklasse des Fahrzeugs gestaffelt. Diesel- und Benzin-LKW zahlen dadurch spürbar mehr, während E-LKW von diesem Aufschlag befreit sind.
In den aktuellen Tariftabellen (Stand 1. Juli 2024) sind die Bestandteile „Infrastruktur“, „Luftverschmutzung“, „Lärm“ und „CO₂-Emissionen“ getrennt ausgewiesen. Für LKW mit Euro-6-Norm in der Klasse 3,5 bis 7,49 t liegt zum Beispiel der Infrastrukturanteil bei 5,2 Cent pro Kilometer, der CO₂-Anteil bei 1,4 Cent und der Anteil für Luft bei 1,1 Cent.
Politisch ist derzeit keine Abschaffung der Vergünstigungen geplant. Der Bundestag berichtet, dass die Bundesregierung keine Änderungen am Status von E-LKW vorsieht.
Auf EU-Ebene gibt es zudem Überlegungen, die Befreiung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge sogar bis 2031 auszuweiten. Sollte dieser Vorschlag umgesetzt werden, könnte Deutschland die bestehenden Vorteile noch länger aufrechterhalten.
In Summe bestehen für E-LKW in Deutschland aktuell klare Vorteile im Mautsystem – mit gesetzlich verankerter Befreiung, moderater Übergangsregelung und einer verlässlichen Planungsperspektive.
Welche Rolle spielt die THG-Quote für E-LKW-Flotten?
Jede Tonne CO₂-Ersparnis bringt bares Geld für Unternehmen.
Die THG-Quote macht elektrische Lkw für Flotten wirtschaftlich attraktiver, weil du die eingesparte Treibhausgasmenge als handelbares Zertifikat monetarisieren kannst. Zuständig für Prüfung und Bescheinigung ist das Umweltbundesamt (UBA). Üblicherweise reichen spezialisierte THG-Dienstleister die Unterlagen im Auftrag des Halters beim UBA ein; alternativ kann der Halter (z. B. Unternehmen, Verkehrsbetrieb, Kommune) den Antrag auch selbst stellen, sofern Prozesse und Nachweise intern abgedeckt sind, was jedoch nur selten vorkommen dürfte. Erst mit der UBA-Bescheinigung kann und darf die Quote am Markt verkauft und an dich ausgezahlt werden.
Für zugelassene E-Lkw ist der Nachweis unkompliziert: Entscheidend ist der Fahrzeugschein Teil I (Halter, Fahrzeugdaten). Wenn du zusätzlich den Strom aus eigener, nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur anrechnen willst (Betriebshof-Laden), brauchst du eine saubere Messkette. Üblich sind geeichte Zähler je Ladepunkt oder eine geeignete, eichrechtskonforme Messlösung mit eindeutiger Zuordnung zu Fahrzeugen oder Flotten. Wichtig ist die Abgrenzung: Strom, der bereits als „öffentliches Laden“ über CPO/EMP vermarktet wird, darf nicht noch einmal in die THG-Quote deiner Flotte einfließen (Keine Doppelanrechnung). Details zu Messung, Abgrenzung, Verantwortlichkeiten und zu akzeptierten Dokumenten erläutert das UBA im Vollzugs-FAQ.
Der praktische Ablauf für Flotten läuft theoretisch in drei Schritten: Erstens Daten sammeln (Fahrzeugscheine, Mess-/Zählerdaten, Betreiber-/Standortangaben für Ladepunkte). Zweitens digital einreichen (Sammelantrag für die Flotte ist möglich, Bevollmächtigung von Dienstleistern ebenfalls). Drittens nach Prüfung die Bescheinigung erhalten und die Quote an Quotenverpflichtete verkaufen lassen. Der Prozess ist jährlich wiederkehrend. Der Aufwand reduziert sich praktisch auf null, wenn man einen professionellen Dienstleister wie zum Beispiel emovy mit der Abwicklung der THG-Quote beauftragt. Dann entfällt auch der zweite Arbeitsschritt.
Worauf du besonders achten solltest: Haltereigenschaft eindeutig belegen, Messwerte plausibel und revisionssicher dokumentieren, klare Trennung zwischen internem Betriebshof-Laden und öffentlichem Laden ist Voraussetzung, konsistente Flottenlisten ohne Lücken oder Dubletten. Mit sauberer Dokumentation erhältst du einen verlässlichen, jährlichen Zusatzerlös – unabhängig von Maut und CO₂-Bepreisung – und verbesserst so die TCO deiner E-Lkw.
Wie lassen sich die drei Vorteile kombinieren?
Mautbefreiung, CO₂-Vorteil und THG-Prämie verstärken sich gegenseitig.
Die größte Wirkung entsteht, wenn man alle drei Instrumente zusammennimmt: Bis Ende 2025 sparen E-LKW die komplette Maut, vermeiden dauerhaft die CO₂-Abgabe und bringen zusätzlich jedes Jahr Einnahmen durch die THG-Quote. Ab 2026 reduziert sich der Mautvorteil zwar, bleibt aber weiterhin spürbar.
Während ein Diesel-LKW über fünf Jahre hohe Maut- und CO₂-Kosten anhäuft, reduziert ein E-LKW die Fixkosten erheblich und generiert zugleich jährliche Zusatzerlöse. Damit ergibt sich nicht nur ein ökologischer, sondern auch ein betriebswirtschaftlicher Vorteil.
Welche Herausforderungen bleiben für Speditionen?
Vorteile sind klar, aber Investitionen und Infrastruktur müssen passen.
So attraktiv die finanziellen Vorteile auch sind: Die Investition in elektrische LKW ist hoch. Zudem muss die Ladeinfrastruktur am Betriebshof rechtzeitig geplant und umgesetzt werden. Auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen klare Vorteile schaffen, bleibt die Umsetzung im Alltag eine strategische Aufgabe. Wer aber rechtzeitig plant, kann Förderprogramme wie das KsNI-Programm zusätzlich nutzen und die Gesamtkosten weiter senken.
Fazit: Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt für E-LKWs in Deutschland?
Deutschland bietet für den Umstieg auf elektrische LKW eine einmalige Kombination aus klar geregelten Vorteilen: Bis Ende 2025 entfallen die Mautkosten vollständig, danach bleibt eine deutliche Reduzierung bestehen. Hinzu kommt, dass E-LKWs dauerhaft von der CO₂-Maut befreit sind und Unternehmen über die THG-Quote zusätzliche Erlöse erzielen können. Gerade Speditionen, die große Flotten bewegen, sichern sich damit Wettbewerbsvorteile und kalkulatorische Sicherheit in einem zunehmend kostenintensiven Marktumfeld.
Neben der ökologischen Komponente zählt also vor allem der wirtschaftliche Nutzen. Wer sich jetzt für E-LKW entscheidet, profitiert von einem Kostenvorsprung gegenüber Diesel-LKW, der in den kommenden Jahren weiter wachsen dürfte. Für eine reibungslose Abwicklung im Bereich THG-Quote empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern wie Emovy - dem THG-Profi für B2B-Kunden.