Entgeltumwandlung in Deutschland ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Sachleistung, wie z.B. die Nutzung eines Elektroautos als Firmenwagen, umzuwandeln. Dies führt zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens und bietet steuerliche Vorteile. Bei Elektroautos fällt ein reduzierter Sachbezugswert von nur 0,25% des Bruttolistenpreises an, sofern dieser 70.000 € nicht überschreitet, was im Vergleich zu Verbrennern eine erhebliche Steuerersparnis darstellt. Unternehmen profitieren ebenfalls durch geringere Lohnnebenkosten und können durch das Angebot von Elektroautos als Firmenwagen ihre Nachhaltigkeitsziele unterstützen.
« zurück zum Inhaltsverzeichnis Glossar