EU passt Führerscheinregeln an die E-Mobilität an
Die EU zieht nach: Jahrzehntelang galt eine feste Obergrenze, wie schwer ein Auto mit normalem Führerschein sein darf. Doch die Elektromobilität hat das Gefüge verändert. Batterien, Sicherheitsanforderungen und neue Fahrzeugkonzepte bringen mehr Gewicht mit sich – und machen alte Grenzen unpraktisch. Jetzt reagiert Brüssel und will die Vorschriften an die technische Realität anpassen. Das Ziel: gleiche Chancen für alle Antriebe, ohne zusätzliche Bürokratie.
Wir zeigen dir, was hinter der Reform steckt, wer davon profitiert und wann sie für dich relevant wird.
Warum passt die alte 3,5-Tonnen-Grenze nicht mehr in die E-Mobilität?
Das höhere Gewicht moderner E-Autos liegt vor allem an den schweren Batterien – und macht die alte 3,5-Tonnen-Grenze unpraktisch.
Der Grund für das gestiegene Gewicht liegt in erster Linie in der Batterie. Sie ist das Herzstück des Elektroantriebs – und bringt je nach Kapazität zwischen 400 und 700 Kilogramm zusätzlich auf die Waage. Dazu kommt, dass moderne Fahrzeuge heute generell komplexer gebaut sind: verstärkte Sicherheitsstrukturen für den Crashschutz, aufwendige Geräuschdämmung und Komfortsysteme wie Klimatisierung oder Fahrassistenz. Diese Entwicklungen betreffen zwar auch Verbrenner, machen sich aber bei E-Autos stärker bemerkbar, weil das Batteriegewicht ohnehin die Basislast erhöht. In Summe entsteht so ein Fahrzeug, das technisch auf Pkw-Niveau bleibt, aber rechnerisch schon in die Gewichtskategorie kleiner Lkw fällt.
Was genau hat die EU am 29. September 2025 beschlossen?
Die EU hat beschlossen, die Führerscheinrichtlinie zu modernisieren – E-Autofahrer zum Beispiel dürfen künftig schwerere Fahrzeuge fahren.
Am 29. September 2025 hat der Rat der Europäischen Union offiziell eine Reform der Führerscheinrichtlinie verabschiedet. Damit endet eine jahrelange Debatte über die Anpassung des zulässigen Gesamtgewichts für Pkw-Fahrer. Der Kern des Beschlusses: Wer die Führerscheinklasse B besitzt, darf künftig unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge bis zu 4.250 Kilogramm bewegen – und in speziellen Fällen sogar bis zu 5.000 Kilogramm. Diese neuen Gewichtsstufen sollen technische Entwicklungen berücksichtigen, ohne Fahrer mit zusätzlichen bürokratischen Hürden zu belasten.
Die EU reagiert damit auf die veränderte Fahrzeuglandschaft: Vor allem Elektro- aber auch Wasserstoffantriebe bringen zwangsläufig mehr Masse mit sich, weil Akkus oder Wasserstoff-Tanks deutlich schwerer sind als klassische Antriebsstränge. Durch die Reform werden diese Fahrzeuge endlich rechtlich gleichgestellt – ein wichtiger Schritt für die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität.
Die EU gibt den Rahmen vor, doch die konkrete Umsetzung erfolgt national. Jedes Mitgliedsland muss die Richtlinie in nationales Recht übernehmen und kann dabei gewisse Details – etwa die Art der nötigen Schulung oder die Anerkennung bestehender Nachweise – selbst bestimmen. Bis zur flächendeckenden Anwendung wird also noch etwas Zeit vergehen.
Die neue Richtlinie ist Teil eines umfassenden Modernisierungspakets für den Straßenverkehr. Neben den Gewichtsanpassungen sieht sie auch digitale Führerscheine und europaweit einheitliche Prüfstandards vor. Damit entsteht ein Regelwerk, das die technischen Realitäten moderner Fahrzeuge mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang bringt.
Was bringt die neue 4.250-Kilogramm-Regel im Alltag?
Mit zwei Jahren Fahrpraxis und einer Zusatzschulung dürfen Autofahrer künftig auch schwerere E-Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen bewegen.
Die neue EU-Regelung bringt frischen Wind in eine alte Führerscheinbegrenzung: Künftig dürfen Autofahrer mit Führerscheinklasse B Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen bewegen – vorausgesetzt, sie erfüllen einige Bedingungen.
Ziel ist es, Menschen das Fahren von Fahrzeugen zu ermöglichen, die durch alternative Antriebe oder spezielle Aufbauten schwerer ausfallen als herkömmliche Pkw. Betroffen sind vor allem Fahrer von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen, größeren Wohnmobilen oder leichten Einsatzfahrzeugen.
Um diese Führerscheinerweiterung zu nutzen, ist mindestens zwei Jahre Pkw-Fahrpraxis erforderlich. Außerdem muss eine zusätzliche Schulung absolviert werden. In dieser Schulung geht es nicht um klassische Fahrstunden, sondern um das Verständnis der besonderen Fahreigenschaften schwererer Fahrzeuge: längere Bremswege, geänderte Kurvenstabilität, Schwerpunktverlagerungen und das Zusammenspiel von Rekuperation und mechanischem Bremssystem. Nach erfolgreichem Abschluss wird eine spezielle Schlüsselzahl im Führerschein eingetragen, ähnlich wie bei der bekannten Zusatzqualifikation B96. Ohne diesen Eintrag bleibt die alte 3,5-Tonnen-Grenze bestehen.
Die neue 4,25-Tonnen-Regel gilt sowohl für Fahrzeuge mit als auch ohne Anhänger, solange die Gesamtmasse des gesamten Gespanns diesen Wert nicht übersteigt. Für Kombinationen mit Anhängern gelten nationale Tabellen, die genaue Gewichtskombinationen festlegen. In Deutschland wird man sich voraussichtlich an der bisherigen B96-Regelung orientieren.
Im Alltag ist das eine spürbare Erleichterung: Wer heute einen elektrischen Transporter, ein großes E-Wohnmobil oder ein kommunales Einsatzfahrzeug nutzt, musste bisher meist den aufwendigen C1-Führerschein machen oder das Fahrzeug künstlich ablasten lassen. Mit der neuen Führerscheinregel fällt diese Hürde weg – und das bringt die E-Mobilität auch auf der Straße einen Schritt näher an den Alltag ihrer Nutzer.
Wann darf man sogar bis zu 5.000 Kilogramm bewegen?
Fahrzeuge mit Elektro-, Wasserstoff- oder Gasantrieb dürfen in Sonderfällen bis 5 Tonnen wiegen, wenn Fahrer eine zusätzliche Schulung absolvieren.
Neben der allgemeinen 4,25-Tonnen-Grenze führt die EU eine zweite, deutlich engere Ausnahmeregel ein. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Pkw-Fahrer künftig Fahrzeuge bis 5.000 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse bewegen. Diese Möglichkeit gilt ausschließlich für Modelle mit alternativen Antrieben, also Elektroautos, Brennstoffzellen- oder Erdgasfahrzeuge. Der Hintergrund liegt im höheren Eigengewicht dieser Antriebssysteme, da Batterien, Tanks und Hochvoltkomponenten mehr Masse aufweisen als klassische Verbrennungstechnik.
Die 5-Tonnen-Regel ist keine allgemeine Erweiterung, sondern eine gezielte technologische Ausgleichsmaßnahme. Sie erlaubt es, moderne Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge im Alltag einzusetzen, ohne dass Fahrer eine Lkw-Lizenz benötigen. Gleichzeitig bleibt der rechtliche Rahmen streng: Die Fahrzeuge müssen weiterhin zur Pkw-Kategorie M1 oder N1 gehören und dürfen nicht gewerblich zur Güterbeförderung eingesetzt werden.
Wer diese Ausnahme nutzen möchte, braucht eine spezielle Schulung. Sie ist umfangreicher als bei der 4,25-Tonnen-Variante und konzentriert sich auf Themen wie Bremsverhalten, Schwerpunktlage, Fahrstabilität und die Besonderheiten elektrischer Antriebe, etwa Rekuperation und Sicherheit im Umgang mit Hochvolt-Systemen. Erst nach erfolgreichem Abschluss wird die Erweiterung im Führerschein eingetragen.
Die 5-Tonnen-Grenze gilt ebenfalls immer für die gesamte Fahrzeugkombination, also inklusive Anhänger. Wird ein Anhänger mitgeführt, reduziert sich das zulässige Gewicht des Zugfahrzeugs entsprechend. Diese Regelung dürfte vor allem für elektrisch angetriebene Transporter, größere E-Wohnmobile und kommunale Spezialfahrzeuge interessant sein. Für Verbrenner oder Plug-in-Hybride gilt sie nicht.
Wie läuft die nationale Umsetzung ab – und wann gilt das für dich?
Bis 2030 müssen Deutschland und Österreich die neuen EU-Regeln in nationales Recht umsetzen – erst dann werden die neuen Gewichtsstufen gültig.
Die beschlossene EU-Richtlinie gilt nicht automatisch in allen Mitgliedstaaten. Jedes Land muss sie zunächst in nationales Recht übertragen. Erst danach können Fahrer die erweiterten Führerscheinrechte tatsächlich nutzen. Die EU hat dafür einen klaren Zeitrahmen vorgegeben: Drei Jahre für die gesetzliche Umsetzung plus ein weiteres Jahr für organisatorische Vorbereitung. Das bedeutet, dass die neuen Regeln spätestens bis zum Jahr 2030 in Kraft treten müssen.
In Deutschland wird die Umsetzung über eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung erfolgen. Dabei geht es um die genaue Definition der Schulungsinhalte, den Ablauf der Prüfungen und die Eintragung der neuen Schlüsselzahlen im Führerschein. Österreich wird eine ähnliche Anpassung in der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) vornehmen. Beide Länder können dabei nationale Spielräume nutzen – etwa bei der Gestaltung der Schulungen oder bei der Altersgrenze für die Erweiterung.
Da der politische Prozess auf nationaler Ebene erfahrungsgemäß Zeit braucht, dürfte die praktische Anwendung erst einige Jahre nach der Verabschiedung beginnen. Wahrscheinlich ist, dass Fahrschulen zunächst Pilotprogramme starten, um die Schulungen zu testen und Erfahrungen zu sammeln. Anschließend können Fahrer die neuen Eintragungen offiziell beantragen.
Für die Praxis bedeutet das: Noch gilt die alte 3,5-Tonnen-Grenze, bis die Länder ihre Umsetzungsmaßnahmen abgeschlossen haben. Wer also schon heute ein schwereres Elektrofahrzeug fahren möchte, muss weiterhin die C1-Klasse besitzen. Erst nach der nationalen Einführung der neuen Führerscheinrichtlinie wird die Erweiterung für private Fahrer freigegeben.
Wer profitiert am meisten von der neuen Regelung?
E-Mobilisten, Camper und Einsatzkräfte können aufatmen – die neue Regel bringt endlich praxisnahe Erleichterungen.
Die Reform ist vor allem für Menschen gedacht, die regelmäßig schwerere Fahrzeuge bewegen, ohne gewerblich unterwegs zu sein. Ganz vorne stehen Fahrer von Elektrofahrzeugen, deren Modelle durch große Batterien oder verstärkte Fahrgestelle das bisherige Limit von 3,5 Tonnen überschreiten. Dazu gehören elektrische Transporter wie der Mercedes eSprinter, der Ford E-Transit, der Fiat E-Ducato oder der MAN eTGE. Auch kommunale Fahrzeuge und Rettungsdienste profitieren: viele Kleinbusse, THW- oder Feuerwehrfahrzeuge mit Spezialaufbauten fallen künftig unter die erweiterte Pkw-Klasse.
Camper erleben ebenfalls eine deutliche Erleichterung. Viele moderne Wohnmobile, vor allem auf elektrischer Basis oder mit zusätzlicher Ausstattung, waren bislang zu schwer für den normalen Führerschein. Die neue Regel erlaubt es, komfortabel ausgestattete Modelle zu fahren, ohne einen C1-Führerschein erwerben zu müssen. Dadurch werden alltagstaugliche E-Wohnmobile und elektrifizierte Freizeitfahrzeuge erstmals realistisch einsetzbar.
Auch Handwerksbetriebe und kommunale Flotten können von der Reform profitieren. Sie dürfen künftig elektrische Transporter und leichte Einsatzfahrzeuge mit der erweiterten Klasse B einsetzen, was die Anschaffung und Nutzung vereinfacht. Das senkt den Verwaltungsaufwand und macht die Umstellung auf E-Mobilität attraktiver.
Einen Sonderfall bilden Fahrer mit älteren Führerscheinen. Wer seine Fahrerlaubnis vor 1999 erworben hat, darf ohnehin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bewegen. Diese Fahrer profitieren also automatisch, ohne Schulung oder neue Eintragung. Für alle anderen gilt: Die Erweiterung ist nach Schulung und nationaler Umsetzung bis 2030 möglich.
Insgesamt bringt die Reform den Markt in Bewegung. Hersteller gewinnen Planungssicherheit, Kommunen und Privatnutzer mehr Flexibilität. Für viele bedeutet sie, endlich elektrisch fahren zu können, ohne in die teure Lkw-Kategorie zu rutschen.
Beispiele typischer E-Fahrzeuge, die von der neuen Regel profitieren
Was bedeutet die Reform für die E-Mobilität insgesamt?
Die neue EU-Regel stärkt die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität und nimmt Hürden, die bisher den Umstieg gebremst haben.
Mit der Anpassung der Führerscheinrichtlinie erkennt die EU offiziell an, dass Elektrofahrzeuge technisch andere Voraussetzungen mitbringen als Verbrenner. Das ist mehr als nur ein juristisches Detail – es ist ein klares politisches Signal. Jahrelang mussten Fahrer und Hersteller mit veralteten Grenzen leben, die moderne E-Technik faktisch benachteiligt haben. Jetzt zieht das Regelwerk nach und schafft faire Bedingungen für alle Antriebsarten.
Für die Elektromobilität ist das ein wichtiger Schritt in Richtung Alltagstauglichkeit. Private Nutzer können künftig größere Fahrzeuge wählen, ohne Zusatzprüfung oder Lkw-Lizenz. Hersteller wiederum haben mehr Spielraum, um ihre Modelle praxisgerecht zu konstruieren. Statt krampfhaft Gewicht zu sparen, können sie sich stärker auf Reichweite, Sicherheit und Komfort konzentrieren – Bereiche, die bei E-Fahrzeugen bislang oft durch das enge 3,5-Tonnen-Limit eingeschränkt waren.
Auch wirtschaftlich dürfte die Reform Wirkung zeigen. Kommunen, Handwerksbetriebe und Lieferdienste können elektrische Nutzfahrzeuge künftig einfacher in ihre Flotten aufnehmen. Das beschleunigt die Elektrifizierung im städtischen Verkehr, verringert Emissionen und reduziert langfristig Betriebskosten. Selbst bei der Ladeinfrastruktur könnte der Effekt spürbar sein, wenn mehr mittelgroße E-Fahrzeuge im täglichen Einsatz sind.
Kritiker befürchten zwar, dass schwerere Fahrzeuge grundsätzlich ein höheres Unfallrisiko mit sich bringen werden. Die verpflichtenden Schulungen und nationalen Prüfverfahren sollen jedoch genau diesem Risiko entgegenwirken. Am Ende steht ein ausgewogenes Konzept: mehr Freiheit für E-Fahrer, ohne die Sicherheit aus dem Blick zu verlieren.
Damit wird die Reform zu einem Beispiel dafür, wie Regulierung und technologische Entwicklung zusammenspielen können. Sie räumt mit einem bürokratischen Hindernis auf – und zeigt, dass der Übergang zur Elektromobilität nicht nur auf der Straße, sondern auch im Gesetz angekommen ist.
Fazit: Ein wichtiger Schritt für alltagstaugliche E-Mobilität
Die neue EU-Regelung markiert einen Wendepunkt in der Führerscheinpolitik. Nach Jahrzehnten fester Grenzen reagiert Europa endlich auf die technischen Anforderungen moderner Fahrzeuge. Dass E-Autos schwerer sind, ist kein Konstruktionsfehler, sondern eine Folge ihrer Technik – und diese Realität findet nun Eingang in die Gesetzgebung.
Für Fahrer bedeutet das eine spürbare Erleichterung: weniger Bürokratie, mehr Freiheit bei der Fahrzeugwahl und ein klareres Regelwerk für alternative Antriebe. Für Hersteller schafft die Reform Planungssicherheit und eröffnet neue Spielräume bei Konstruktion und Design. Und für die Verkehrspolitik ist sie ein Symbol, dass Fortschritt nicht nur auf der Straße stattfindet, sondern auch im Denken über Mobilität.
Bis zur praktischen Umsetzung bleibt zwar noch Zeit, doch die Richtung stimmt. Die Elektromobilität wird nicht länger durch alte Strukturen gebremst – sie bekommt den rechtlichen Rahmen, den sie längst verdient hat.
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Simona Marino
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