Neue Regeln für Ladepreise bringen Bewegung in den Markt
Beim Laden von Elektroautos fehlte bislang ein entscheidender Hebel: Verstöße gegen bestehende Transparenzvorgaben hatten keine Konsequenzen. Genau das soll sich nun ändern. Ein neuer Gesetzentwurf sieht erstmals klare Sanktionsmöglichkeiten vor und bringt damit Bewegung in ein Thema, das für viele E-Auto-Fahrer im Alltag besonders relevant ist: Es ist nicht einfach, einen Ladevorgang preislich einzuschätzen.
Preistransparenz hat die europäische Union bereits im April 2024 in die AFIR-Verordnung hineingeschrieben, bislang fehlte jedoch in Deutschland die Möglichkeit, Verstöße wirksam zu sanktionieren.
Damit rückt die Frage der Preistransparenz in den Mittelpunkt, obgleich sich jetzt schon zeigt: Mehr Regulierung allein wird nicht ausreichen, um das Ladeerlebnis wirklich auf das Niveau eines Tankvorgangs zu heben. Die geplanten Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt – aber sie lösen nicht alle bestehenden Herausforderungen. Wir beleuchten das Thema von mehreren Seiten.
Welche Vorgaben macht der Gesetzentwurf für Ladepreise konkret?
Der Gesetzentwurf schafft erstmals die Grundlage, bestehende Transparenzvorgaben bei Ladepreisen auch wirksam durchzusetzen. Verstöße gegen unvollständige oder verspätete Preisangaben können künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro sanktioniert werden. Damit wird aus einer bislang kaum durchsetzbaren Regelung ein verbindlicher Standard für die Darstellung von Ladekosten.
Konkret unterscheiden die Vorgaben zwischen verschiedenen Arten von Ladepunkten. Bei Schnellladepunkten mit einer Leistung ab 50 Kilowatt, die seit April 2024 errichtet wurden, müssen alle relevanten Preisbestandteile vor Beginn des Ladevorgangs klar ausgewiesen werden. Dazu zählen insbesondere der Preis pro Kilowattstunde sowie mögliche zeitbasierte Entgelte. Entscheidend ist, dass Nutzer bereits vor dem Start des Ladevorgangs vollständige Kostentransparenz erhalten und nicht erst im Nachhinein mit zusätzlichen Gebühren konfrontiert werden.
Für Ladepunkte mit geringerer Leistung gelten ergänzend strukturierende Vorgaben zur Darstellung der Preise. Hier ist eine feste Reihenfolge der Preisbestandteile vorgeschrieben, um eine irreführende Darstellung zu verhindern. Zunächst muss der kWh-Preis genannt werden, danach folgen zeitbasierte Entgelte wie Minutenpreise, und erst anschließend dürfen weitere Gebühren aufgeführt werden. Diese Struktur soll sicherstellen, dass die zentralen Kostenbestandteile für Nutzer unmittelbar erkennbar sind und nicht durch weniger relevante Angaben in den Hintergrund treten.
Neben den Betreibern von Ladeinfrastruktur werden auch Mobilitätsanbieter ohne eigene Ladepunkte in die Pflicht genommen. Sie müssen sämtliche Preisbestandteile, einschließlich möglicher Roaming-Gebühren, vorab über elektronische Kanäle vollständig und eindeutig bereitstellen. Damit wird die Transparenz nicht nur an der physischen Ladesäule, sondern auch in den digitalen Zugangssystemen sichergestellt, über die viele Nutzer ihre Ladevorgänge organisieren.
Die Regelungen greifen somit entlang der gesamten Nutzungskette und zielen darauf ab, Preisangaben vor dem Ladevorgang klar, vollständig und vergleichbar zu machen.
Warum reicht der Gesetzentwurf nicht aus und was braucht es für echte Preistransparenz?
Der Gesetzentwurf verbessert die rechtliche Situation deutlich, löst jedoch nicht das zentrale Problem aus Nutzersicht: die fehlende Preissichtbarkeit im Alltag. Zwar müssen Preise künftig korrekt und vollständig ausgewiesen werden, doch entscheidend ist, wann und wo diese Informationen für den Nutzer tatsächlich verfügbar sind. In der Praxis zeigt sich, dass Preise beim Laden häufig erst direkt an der Ladesäule oder in einer Smartphone-App sichtbar sind. Eine spontane Orientierung oder ein einfacher Vergleich verschiedener Anbieter ist dadurch nur eingeschränkt möglich.
Hier liegt der große Unterschied zum klassischen Tanken. Dort sind Preise bereits aus der Distanz erkennbar, etwa über großflächige Preistafeln an der Straße. Fahrer können so vorab entscheiden, wo sie tanken möchten, ohne erst eine Zapfsäule direkt anfahren zu müssen. Diese Form der Transparenz fehlt beim Laden bislang weitgehend, obwohl sie für eine breite Alltagstauglichkeit entscheidend wäre.
Aus dieser Lücke ergibt sich ein klarer Handlungsbedarf. Wenn Elektromobilität massentauglich werden soll, müssen Preise nicht nur korrekt angegeben, sondern auch frühzeitig sichtbar gemacht werden. Dazu gehören insbesondere Preisanzeigen, die bereits aus der Entfernung wahrgenommen werden können und eine schnelle Orientierung ermöglichen. Ergänzend wäre eine zentrale Markttransparenzstelle sinnvoll, die Preise systematisch erfasst und öffentlich zugänglich macht. Dadurch ließe sich eine echte Vergleichbarkeit schaffen, wie sie im Kraftstoffmarkt seit Jahren etabliert ist.
Erst durch diese Kombination aus korrekter Preisangabe und sichtbarer, vergleichbarer Darstellung im Alltag entsteht ein Transparenzniveau, das den Anforderungen moderner Mobilität gerecht wird.
Fazit: Ist das der Durchbruch für transparente Ladepreise?
Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt – aber er löst das Grundproblem nicht. Solange Preise beim Laden erst an der Säule oder in der App sichtbar werden, bleibt Elektromobilität im Alltag unnötig kompliziert. So kann es nicht weitergehen.
Wer möchte ernsthaft vor jeder Entscheidung erst „nachsehen gehen“, statt Preise im Vorbeifahren vergleichen zu können? Beim Tanken ist genau das seit Jahren selbstverständlich. Diese Erwartung haben Nutzer – und sie ist absolut berechtigt.
Für den echten Durchbruch der Elektromobilität braucht es deshalb mehr als korrekte Preisangaben auf dem Papier. Es braucht Sichtbarkeit, Vergleichbarkeit und einfache Orientierung im Alltag. Kurz gesagt: Ladepreise müssen endlich das Transparenzniveau erreichen, das bei Tankstellen längst Standard ist.
Erst dann wird aus regulatorischer Transparenz echte Alltagstauglichkeit.
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Simona Marino
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