Gericht verbietet Fernabschaltung des Renault Zoe

Renault Zoe Fernabschaltung verboten

Der Bundesgerichtshof hat Renault verboten das Modell Zoe aus der Ferne stillzulegen 

Es gibt Brisantes zum Renault Zoe zu berichten

Vor allem aus der Frühzeit des Zoe sind noch die Mietakkus bekannt, bei denen man je nach Jahresfahrleistung eine bestimmte Gebühr pro Monat entrichten musste, dadurch konnte das Fahrzeug preiswerter angeboten werden.
Renault hat damals in seine AGBs geschrieben, dass im Falle "der außerordentlichen Vertragsbeendigung durch Kündigung nach entsprechender Ankündigung" der Akku aus der Ferne abgeschaltet werden kann.
Tatsächlich wurde nicht der Akku abgeschaltet, sondern es war einfach nicht mehr möglich, das Auto zu laden.
Also spätestens wenn der Akku leer war, konnte man nicht mehr fahren.

Verbotene Eigenmacht

Nun hat der Bundesgerichtshof in Deutschland vor einigen Tagen jedoch ein Urteil gefällt, das genau dieses Vorgehen verbietet, da es sich um „verbotene Eigenmacht“ handelt, also etwas Ähnliches, aber nicht ganz so Schwerwiegendes wie Selbstjustiz. Der Hersteller, oder besser gesagt seine Banktochter, darf somit die Wiederauflademöglichkeit für das Fahrzeug nicht mehr aus der Ferne sperren. Er hat die weitere Nutzung des Fahrzeugs zu tolerieren und muss versuchen auf anderen Wegen zu seinem Geld zu kommen.

Spannend ist, dass dies erst jetzt kommt, da Renault schon seit 2020 die Mietoption für den Zoe nicht mehr anbietet.

Relevant ist es natürlich dennoch für die Fahrzeuge, die diese Klausel noch in ihrem Vertrag stehen haben und aktuell auf den Straßen bewegt werden.

Was bedeutet das Abschaltverbot für andere Hersteller?

Auch andere Hersteller, darunter insbesondere NIO, werden wohl umso genauer auf dieses Urteil blicken. NIO wollte ursprünglich seine Modelle in Europa generell nur im Abo anbieten, hat sich aufgrund der immensen Nachfrage nun zwar doch entschieden, eine Kaufoption ab 69.900 € für den ET7 anzubieten, aber der Akku geht dennoch nicht ins Eigentum des Fahrers über und kann nur gemietet werden.
Auch BMW und Tesla mit ihren Software-Abos werden sich nun zumindest in Deutschland bei der Sanktionierung einen anderen Weg suchen müssen.


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