Politik fördert Energiewende durch Erleichterung beim bidirektionalen Laden
In der fortschreitenden Transformation der Energielandschaft ist die Integration flexibler, dezentraler Speicherkapazitäten von großer Bedeutung. Elektrofahrzeuge spielen hierbei eine zentrale Rolle: Sie sind nicht nur Transportmittel, sondern repräsentieren ein gigantisches Speichervermögen und gelten als zentrale Zukunftstechnologie für ein erneuerbares, flexibles Energiesystem. Die Nutzung der in den Batterien von E-Autos schlummernden Kapazität ermöglicht es, Energie aufzunehmen und bei Bedarf zurückzuspeisen, was zur Entlastung des Stromsystems und zur Schaffung von Spielraum für mehr Wind- und Solarenergie beiträgt. Das technische Prinzip dahinter heißt Vehicle-to-Grid (V2G). Obwohl die Automobilindustrie die bidirektionale Ladetechnologie erfolgreich zur Marktreife entwickelt hat und deutsche Hersteller entsprechende E-Fahrzeuge anbieten, stand die wirtschaftliche Nutzung des enormen Potenzials von insgesamt bis zu 5 GWh lange Zeit vor unüberwindbaren regulatorischen Hürden. Wie diese nun überwunden wurden, zeigt unser heutiger Artikel.
Aufhebung der Doppelbesteuerung: Ein Durchbruch für Vehicle-to-Grid
Die deutsche Energiepolitik hat einen entscheidenden Kurswechsel vollzogen, der die Rolle von Elektrofahrzeugen grundlegend verändern wird. Der Bundestag hat durch eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Stromsteuergesetzes (StromStG) die wichtigste regulatorische Hürde für das das sogenannte Vehicle-to-Grid (V2G) – aus dem Weg geräumt.
Bisher sah sich rückgespeister Strom aus der E-Auto-Batterie einer doppelten Belastung ausgesetzt: Er wurde nicht nur einmal, sondern zweimal mit Abgaben und Netzentgelten belegt, da er fälschlicherweise wie normaler Verbrauch behandelt wurde.
Die Gesetzesreform korrigiert diese Ungleichbehandlung. Elektroautos werden nun regulatorisch gleichgestellt mit großen, stationären Speichern oder Pumpspeicherkraftwerken. Diese zahlen Netzentgelte traditionell nur einmal. Künftig wird der Strom, der aus einer Fahrzeugbatterie in das Netz zurückfließt, als reiner Speicherstrom eingestuft und ist somit von der doppelten Belastung mit Netzentgelten befreit. Diese Anpassung schafft die Voraussetzung dafür, dass Betreiber von Stromspeichern – also auch E-Auto-Besitzer – die Möglichkeit erhalten, anteilige, wieder eingespeiste Strommengen wirtschaftlich anzubieten.
Gigantisches Potenzial: 5 GWh für das Netz
Für die Energiespeicher-Branche entsteht dadurch erstmals ein fairer, wirtschaftlicher Rahmen, der die Attraktivität des bidirektionalen Ladens für Verbraucher steigert. Diese neuen Anreize sind notwendig, um die dringend benötigte Flexibilität in das Energiesystem zu integrieren.
Die Konsequenz wird sein, dass E-Autos nicht länger nur Verbraucher sind, sondern zu flexiblen Speichern werden, die überschüssige erneuerbare Energie aufnehmen und bei Bedarf wieder abgeben. Dies wirkt sich positiv auf das Gesamtsystem aus: Es entlastet das Stromnetz, schafft Kapazität für mehr Wind- und Solarenergie und führt langfristig zu Kostensenkungen für Netzbetreiber und Endverbraucher.
Deutschland kann somit (theoretisch) das bislang ungenutzte Speichervermögen seiner über 1,65 Millionen zugelassenen Elektroautos erschließen. Geht man von einer realistischen Anschlussquote von 20 bis 30 Prozent aus, ergibt sich laut Berechnungen ein dezentrales Speichervolumen von etwa 3,3 bis 5 GWh. Diese Kapazität entspricht einer Leistung, die mit der Größenordnung eines Großkraftwerks vergleichbar ist.
Der Zeitplan: Ab 2026 fällt die Doppelbelastung weg
Die regulatorischen Entlastungen treten gestaffelt in Kraft:
• Die Doppelbelastung bei den Netzentgelten wird zum 1. Januar 2026 unwirksam.
• Bereits ab dem 1. April des kommenden Jahres gelten neue Marktregeln der Bundesnetzagentur zur Bilanzierung von Stromspeichern und Lastgängen (MiSpeL). Diese Regeln vereinfachen die technischen und bilanziellen Anforderungen für V2G, indem sie festlegen, wie Strommengen aus Speichern messtechnisch abzugrenzen sind.
Marktexperten erwarten, dass Netzbetreiber nach Inkrafttreten der MiSpeL-Regeln zwischen sechs und zwölf Monate für die erforderlichen Systemanpassungen benötigen. Vehicle-to-Grid könnte damit schrittweise im darauffolgenden Jahr großflächig in den Markt eintreten.
VDA drängt auf weitere Korrekturen bei der Stromsteuer
Die Automobilindustrie, die bereits bidirektionale E-Fahrzeuge anbietet, sieht in V2G eine zentrale Zukunftstechnologie – sowohl für die Attraktivität der E-Mobilität als auch für ein flexibles, auf Erneuerbaren basierendes Energiesystem.
Marcus Bollig, Geschäftsführer des Verbands der Automobilindustrie (VDA), begrüßt, dass das Parlament wichtige Hürden beseitigt hat und die Stromsteuer zumindest für einige Kernanwendungsfälle entfällt.
Dennoch übt der VDA deutliche Kritik an einer zentralen Einschränkung: Die Abschaffung der stromsteuerlichen Doppelbelastung im V2G-Anwendungsfall bleibt unverständlicherweise zunächst auf Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage (PV) beschränkt.
Der VDA fordert daher die rasche Umsetzung der Empfehlung des Finanzausschusses, die weiteren Vereinfachungen im Stromsteuerrecht für V2G zügig zu prüfen und umzusetzen. Für den erfolgreichen Einstieg in den Massenmarkt seien außerdem einfache Zähl- und Messkonzepte notwendig, um die steuerlich und netzentgeltlich begünstigten Strommengen klar abgrenzen zu können.
Weitere wichtige Neuerungen der Gesetzesnovelle
Im Zuge der Gesetzesnovelle wurden zudem Vorgaben zur Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie in das EnWG aufgenommen:
• Energy Sharing: Die Regelungen zum Teilen von Stromquellen werden auf Bürgerenergiegenossenschaften ausgeweitet. Auch kleine kommunale Betriebe erhalten erweiterte Möglichkeiten, wobei eine gewerbliche Tätigkeit die Teilnahme nicht länger behindern soll.
• Smart-Meter-Rollout: Um den Hochlauf intelligenter Stromzähler zu beschleunigen, werden Kooperationen grundzuständiger Messstellenbetreiber erleichtert. Der Bundestag kritisierte das aktuelle Tempo als unzureichend und forderte die Bundesregierung auf, mit der nächsten Novelle eine deutliche Verschärfung des Sanktionsregimes gegen säumige Betreiber zu veranlassen, falls die Zahlen sich nicht signifikant verbessern.
Widerstand auf lokaler Ebene: Klimaschutz von unten
In den USA gibt es eine starke Bewegung auf lokaler Ebene, die trotz Trumps Politik an Klimaschutzmaßnahmen festhält. Einzelne Bundesstaaten wie Kalifornien sowie Großunternehmen wie Google und Amazon setzen ihre Klimaziele weiter um. Diese Akteure werden die Nachfrage nach erneuerbaren Energien in den USA hochhalten und als Verbündete für globale Klimainitiativen auftreten. Sie zeigen, dass Klimaschutz nicht nur auf Bundesebene stattfinden kann, sondern auch in kleinen Schritten durch Städte, Bundesstaaten und Unternehmen umgesetzt wird.
Fazit: Die EU muss den Klimaschutz weiter vorantreiben
Die Gesetzesnovelle beseitigt die zentrale wirtschaftliche Hürde für die Rückspeisung von Energie aus Elektroautoakkus ins Stromnetz, indem die doppelte Belastung mit Netzentgelten aufgehoben wird. E-Autos werden regulatorisch Großspeichern gleichgestellt, was in naher Zukunft die Bereitstellung des dezentralen Speichervermögens der Elektroautos von bis zu 5 GWh ermöglichen wird. Die Entlastung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Für den Markthochlauf sind jedoch der beschleunigte Ausbau digitaler Smart Meter sowie die Aufhebung der steuerlichen Begrenzung auf PV-Nutzer die nächsten entscheidenden politischen Schritte.
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Simona Marino
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