Was ist die Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV)? In Deutschland regelt die Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV), wie private und öffentliche Ladestationen ans Stromnetz angeschlossen werden dürfen. Konkret bedeutet das: Jede Ladestation muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Wer eine Wallbox mit mehr als 12 kVA installieren möchte – was etwa einer 22-kW-Wallbox entspricht – braucht dafür zusätzlich die ausdrückliche Genehmigung des Netzbetreibers.
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